AboAbonnieren

MercatorstraßeVerwaltung gibt Bezirksvertretung Chorweiler Kontra zu Fußgängerüberweg

Lesezeit 2 Minuten
Zu sehen ist eine Schnellstraße, auf dem ein hellblauer Transporter fährt

Die Fußgängerquerung soll eine Verbindung nach Chorweiler-Nord schaffen.

Die Bezirksvertretung Chorweiler erwägt eine Klage gegen die Verwaltung wegen des geplanten Fußgängerüberwegs an der Mercatorstraße.

Eine geplante Querungsmöglichkeit über die Mercatorstraße war im vergangenen Jahr zum offenen Streitpunkt zwischen der Bezirksvertretung Chorweiler und der Verwaltung avanciert.

Letztere möchte in Höhe des Neubaugebiets am Damiansweg in Weiler/Volkhoven einen per Lichtsignalanlage geregelten Fußgängerüberweg über die Mercatorstraße einrichten, um für die zukünftigen Bewohner des neuen Quartiers einen kurzen Weg zu den Einkaufsmöglichkeiten und der S-Bahn-Station in Chorweiler-Nord zu schaffen.

Bezirksvertreter fordern Brückenlösung gegen Verkehrsprobleme

Die Bezirksvertreter befürchteten jedoch massive Verkehrsprobleme, sollte der Verkehrsfluss auf der vielbefahrenen Straße durch eine Ampel regelmäßig abgestoppt werden – sie plädierten für eine Brückenlösung, für die sie sich schon zuvor eingesetzt hatten. Ein Mitspracherecht hatten sie nach Ansicht der Verwaltung jedoch nicht: Diese hatte die Bezirksvertretung nur in Form einer Mitteilung über ihre Pläne in Kenntnis gesetzt, die deren Mitglieder lediglich hatten abnicken können.

Die sahen sich dadurch in ihren Rechten beschnitten, da sie in der Sache eine Angelegenheit des Bezirks sahen, für die sie in die Beratung der Maßnahme hätten miteinbezogen werden müssen. Ende des vergangenen Jahres hatten sie den Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner daher per Beschluss beauftragt, sich extern über Rechtsmittel beraten zu lassen, und ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Klage prüfen zu lassen.

Nun hatte die Verwaltung in einer neuen Mitteilung zu diesem Beschluss Stellung genommen: Die Kosten für eine externe Rechtsberatung könnten nur im Rahmen eines gerichtlichen Kommunalverfassungsstreitverfahrens übernommen werden, ein solches Verfahren sei in Bezug auf die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine mögliche Querungsmöglichkeit jedoch nicht eingeleitet worden. Vor der Erhebung einer Klage müsse sich zudem der Hauptausschuss der Kölner Verwaltung mit der Angelegenheit befassen.

Außerdem legte sie noch einmal ihre Sichtweise über die Zuständigkeit in diesem Fall dar: Die Bezirksvertretung käme in allen Angelegenheiten die Entscheidung zu, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Bezirksgrenzen hinausreiche. Bei der Mercatorstraße aber handele es sich um eine Kreisstraße, die in das künftige Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr einbezogen werden soll, außerdem sei sie Teil des Vorbehaltsnetzes für Feuerwehr- und Rettungseinsätze.

Damit habe diese auch eine bezirksübergreifende Bedeutung, womit Maßnahmen bis 300.000 Euro Kosten als Angelegenheit der laufenden Verwaltung anzusehen seien. Die Verwaltung verwies weiterhin auf die Entscheidung des Verwaltungsgericht zur Sperrung der Kitschburger Straße in Lindenthal: Da auch diese Teil des Vorbehaltsnetz ist, hatte das Gericht die Zuständigkeit über die Entscheidung dem Rat zugesprochen, nicht der Bezirksvertretung Lindenthal.