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Kölner Rat änderte SatzungNeuehrenfelderin darf wieder eine Bank vor ihren Laden stellen

Lesezeit 3 Minuten
Auf einer Bank sitzt Inhaberin Silvia Legat vor ihrem Laden „Tee de Cologne“. Foto von Hans-Willi Hermans

Inhaberin Silvia Legat hat um die Bank vor ihrem Laden „Tee de Cologne“ gekämpft.

In Köln dürfen Geschäftsinhaber nun ohne Erlaubnis Bänke vor ihren Läden aufstellen. Das ist nicht zuletzt Silvia Legats Verdienst.

Die etwas ältere Kundin betritt den Teeladen mit einem breiten Lächeln: „Ach wie schön, sie ist wieder da“, sagt sie erfreut mit einem Blick auf die Bank vor dem Schaufenster. Monatelang mussten Kunden und Passanten auf die gewohnte Sitzgelegenheit in der Landmannstraße verzichten. Silvia Legat, Inhaberin des „Tee de Cologne“ kann stolz bestätigen: „Diesmal bleibt sie auch.“ Dass dies nicht nur für diese Bank gilt, sondern für Bänke vor Läden in ganz Köln, ist nicht zuletzt Legats Verdienst.

Denn noch bis zum vergangenen Jahr mussten Geschäftsinhaber, die vor ihren Gewerberäumen Sitzmöbel aufstellen wollten, dafür eine Erlaubnis beantragen. Denn „einfach so“ konnten sie bis dahin laut Sondernutzungssatzung der Stadt nur mobile Werbeaufsteller oder auch Tische mit Ware vor ihren Fenstern aufbauen, solange die nicht mehr als 50 Zentimeter in den Gehweg hineinragen. Zudem muss der eine Restbreite von 1,50 Meter aufweisen.

Bank stand 20 Jahre lang ohne Konsequenz vor dem Laden

Silvia Legat wusste von alldem nichts. „Den Teeladen habe ich seit 2003, praktisch von Anfang stand neben dem Eingang auch eine Bank.“ Bis Anfang 2023 ein aufmerksamer Mitarbeiter des Ordnungsamts im Rahmen eines Routinegangs die Bank entdeckte. Denn die Jecken stellen sich am Veilchendienstag in unmittelbarer Nähe auf, am Lenauplatz, der Ehrenfelder Veedelszug führt dann zuallererst durch die Landmannstraße. Deshalb müssen die Gehwege in der Umgebung frei sein, die Verwaltung schaut vorher nach dem Rechten.

„20 Jahre ist nichts beanstandet worden, seltsam ist das schon“, meint Legat. Sie vermutet, dass sich irgendwo ein Gastronom beschwert hat, weil er für Tische und Stühle im Außenbereich teure Gebühren zahlen muss, während für Bänke, die ihm unter Umständen sogar noch Kunden wegnehmen, keine Zahlung fällig wird. Egal, der Mitarbeiter des Ordnungsamts erhob gleich eine Strafgebühr in Höhe von 35 Euro und verbot Legat jede künftige Aufstellung ohne Erlaubnis.

Eine andere Geschäftsfrau in Neuehrenfeld erfuhr davon und hängte kurzerhand ein Preisschild an die Bank vor ihrem Laden, um sie offiziell als „Ware“ zu kennzeichnen. Silvia Legat aber trat den langen Weg durch die Institutionen an und beantragte Anfang März 2023 eine Sondernutzungserlaubnis. Mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Bank gerade für ältere Menschen eine willkommene Möglichkeit zum Ausruhen ohne Verzehrzwang sei, sie diene auch als Treffpunkt und biete Gelegenheit zur ungezwungenen Unterhaltung.

Kunden vermissen Sitzmöglichkeit – Lokalpolitiker erkennen Änderungsbedarf und handeln

Weil es sich etwas hinzog mit der Erteilung der Erlaubnis, vermissten viele Neuehrenfelder im vergangenen Sommer die Bank vor dem Teeladen. Zu dessen Kunden gehören auch einige Lokalpolitiker, die Änderungsbedarf erkannten.

Bezirksbürgermeister Volker Spelthann, der zusammen mit seinen Amtskollegen regelmäßig zur Gesprächsrunde bei OB Henriette Reker eingeladen ist, brachte das Thema in diesem Rahmen zur Sprache. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde eine Satzungsänderung erarbeitet und im Dezember 2023 vom Rat verabschiedet: Neben Werbeträgern und Ware dürfen seither Bänke ohne zusätzliche Erlaubnis aufgestellt werden.

Die Sitzgelegenheiten für Kunden, die in Form von Brettern etwa auf den Fensterbänken von vielen kleineren Läden angebracht sind, seien von der Neuregelung nicht betroffen, stellt Spelthann klar. „Die werden als Teil des Gebäudes angesehen, das ist kein Problem. Bei der Satzung geht es nur um bewegliche Teile.“

Allerdings sei zu beachten, dass weder die Kunden auf den Fensterbänken noch die auf den mobilen Bänken von den Ladeninhabern gegen Rechnung mit Getränken oder Speisen versorgt werden dürfen. Das wäre dann schon eine gebührenpflichtige Außengastronomie, dafür muss auch weiterhin ein Antrag gestellt werden.

Das weiß auch Silvia Legat. „Im Sommer stelle ich schon mal Becher mit Teeproben raus, die kriegen die Passanten gratis. Das ist also nicht kommerziell.“