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Pächter stehen unter SchockKölner Kneipe steht vor dem Aus – weil die Musik nicht aus dem Kassettenrekorder kommt

Lesezeit 3 Minuten
Außenansicht des Lokals Schulz in der Landmannstraße in Neuehrenfeld mit geschmücktem Maibaum und Gästen.

Die Pächter des „Schulz“ an der Landmannstraße in Neuehrenfeld wissen nicht weiter.

Das „Schulz“ in Neuehrenfeld soll nach einer Ordnungsverfügung der Stadt Ende Juni geschlossen werden. Schuld ist eine Baugenehmigung von 1988.

„Wein auf Bier, das rat ich dir. Bier auf Wein, das lass sein“ – so hanebüchen wie die alte Trinkerweisheit klingt die Ordnungsverfügung, die vor Kurzem die Pächter des „Schulz“ an der Landmannstraße in Neuehrenfeld zugestellt bekamen. Unter Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 1000 Euro verlangt die Bauaufsicht die Schließung des Lokals.

Kölner Lokalbesitzer schockiert, Mitarbeitende verunsichert

Der Grund: In der Baugenehmigung aus dem Jahr 1988 für das Erdgeschoss-Ladenlokal ist vom Betrieb eines „Weinladen-Bistros mit Musik vom Kassettenrekorder und Tischgesprächen in Zimmerlautstärke“ die Rede. Aktuell wird – wie schon seit rund 30 Jahren – das Lokal als Kneipe mit Bierausschank betrieben. Musik kommt aus Lautsprecherboxen. Dies sei illegal, beharrt die Behörde. „Im besonderen öffentlichen Interesse“ wird der sofortige Vollzug angeordnet. Auch eine mögliche Klage dagegen habe keine aufschiebende Wirkung.

Es wurden die amtlichen Altakten ausgewertet und nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Betriebsführung eine Ortsbesichtigung durchgeführt
Simone Winkelhog, Stadtsprecherin

Die beiden Pächter stehen deutlich unter Schock. Ob sie einen Eilantrag stellen, um doch möglicherweise einen Aufschub zu erwirken, und ob sie anschließend beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Verfügung einreichen, ist noch nicht entschieden. Die gesetzte Frist läuft Ende Juni ab. Die Angestellten sind verunsichert, aber auch verbittert. Gerade sie waren in den zurückliegenden Jahren häufig mit Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen Lärm konfrontiert.

Bislang erfolgloser Kampf gegen das Ende des „Schulz“ in Neuehrenfeld

Seit rund einem Jahr läuft das Verfahren bereits. Bislang lief eine Anhörung, die vorerst in der Ende April erlassenen Ordnungsverfügung gipfelte. Keinen Erfolg konnten die Pächter und ihr Rechtsbeistand mit dem Argument erzielen, dass es irrelevant sei, ob das Lokal als „Weinladen-Bistro“ bezeichnet werde. Der Begriff „Bistro“ passt ihrer Überzeugung nach auch zur jetzigen gastronomischen Nutzung.

Im Übrigen seien sie davon ausgegangen, dass ihnen 2017 bei der Übernahme die Konzession auf Grundlage einer gültigen Baugenehmigung erteilt worden sei. Das Thema Lautstärke oder besser Lärmbelästigung und das Überschreiten genehmigter Öffnungszeiten sind der eigentliche Grund, weshalb die Bauaufsicht überhaupt vor gut einem Jahr im März 2022 vorstellig wurde.

Auf Beschwerden der Anwohner soll nun Schließung der Kneipe folgen

Damals, so Stadt-Pressesprecherin Simone Winkelhog auf Anfrage dieser Zeitung, erhielt das Bauaufsichtsamt über eine Beschwerde erstmals Kenntnis von der Nutzung als Gaststätte. Tatsächlich seien darüber hinaus weitere Beschwerden eingegangen, teils über anwaltliche Vertretung. Bei der Bearbeitung sei das Amt gehalten, zuerst den Baurechtsstatus zu ermitteln, um die rechtlich notwendigen Schritte zu strukturieren.

Bitte an Gäste am Eingang zum Lokal „Schulz“ in Neuehrenfeld.

Die Pächter bitten ihre Gäste mit einem Schild, leise zu sein.

„Es wurden die amtlichen Altakten ausgewertet und nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Betriebsführung eine Ortsbesichtigung durchgeführt“, erklärt die Stadtsprecherin. Lärmmessungen spielten in diesem Zusammenhang keine Rolle und es habe auch keine Relevanz, dass es schon lange vorher Gaststättenbetrieb gegeben habe. „Es ist nur entscheidend, dass das Bauaufsichtsamt zeitnah nach erstmaliger Kenntnis über eine fehlende Baugenehmigung ein Ordnungsverfahren einleitet“, so Simone Winkelhog.

Keine Möglichkeit sieht sie, den Fortbetrieb des Lokals zu sichern, indem bauliche, technische oder auch zeitliche Auflagen gemacht werden. Das wäre eine „unzulässige Verschlimmbesserung“. Die Bauaufsichtsbehörde sei „generell gehalten, gegen illegal errichtete oder genutzte bauliche Anlagen oder Anlagenteile mit dem Ziel der Nutzungseinstellung vorzugehen“. Die Frist für das „Schulz“ läuft am 28. Juni ab.