Einsturz des Kölner StadtarchivsBeschuldigter Polier muss nicht mehr vor Gericht
Köln – Der Polier, den die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs für den Haupttäter hält, wird sich nicht mehr vor Gericht verantworten müssen. Das hat die 10. Große Strafkammer des Landgerichts aufgrund der schweren Erkrankung des 64-jährigen Mannes entschieden.Der am Bau der U-Bahn beteiligte Polier hatte zu Anfang des im vorigen Monat zu Ende gegangenen Strafprozesses noch mit auf der Anklagebank gesessen. Er war von Beginn an gesundheitlich beeinträchtigt und deshalb nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Nachdem sich sein Zustand weiter verschlechtert hatte, trennte das Gericht im vorigen Juli sein Verfahren von dem Hauptverfahren ab. Der Polier hatte mehrere Tage auf der Intensivstation gelegen. Nach Angaben der Kammer war sein Gesundheitszustand „zeitweise akut lebensbedrohlich“.
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Die Richter halten es für fraglich, ob und in welchem Umfang der Angeklagte noch einmal verhandlungsfähig wird. Angesichts der Entwicklung sei jedenfalls nicht zu erwarten, dass bei einer Neuaufnahme der Verhandlung , die wegen der langen Unterbrechung erforderlich wäre, ausreichend Zeit bis zur Verjährung bleibe, teilte das Gericht mit. Denn die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung und der Baugefährdung werden am 2. März 2019 verjähren, zehn Jahre nach dem Einsturz also. Danach könne die Tat nicht mehr verfolgt werden. Für den Polier „gilt im vollen Umfang die Unschuldsvermutung“, so ein Gerichtssprecher.
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Haftstrafe auf Bewährung
Der Polier soll maßgeblich an dem Pfusch und dessen anschließender Vertuschung auf der U-Bahnbaustelle am Waidmarkt beteiligt gewesen sein, der laut Gerichtsurteil zu dem Unglück führte. Ein ebenfalls angeklagter Baggerfahrer, der an den Taten beteiligt gewesen sein soll, ist ebenfalls verhandlungsunfähig. Er leidet laut einem medizinischen Gutachten an einer „sehr schweren, lebensbedrohlichen Herzerkrankung“ und ist „weder reise- noch transportfähig“. Auch in seinem Fall dürfte es wahrscheinlich nicht mehr zu einer Verhandlung kommen. Darüber hat das Gericht allerdings noch nicht entschieden.Im Oktober verurteilte die10. Große Strafkammer einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) zu einer Haftstraße von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Eine Ingenieurin der KVB sowie zwei Bauleiter privater Unternehmen wurden freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl der KVB-Angestellte als auch die Staatsanwaltschaft Revision beantragt haben.
Bei dem Archiv-Einsturz waren zwei junge Männer ums Leben gekommen. Sie wohnten in einem benachbarten Haus, das ebenfalls einstürzte. In einer Art Nebenverfahren muss sich ein Oberbauleiter seit August vor dem Landgericht verantworten, den die Staatsanwaltschaft aufgrund von Aussagen im Hauptprozess angeklagt hat. Die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen.