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Auf 850.000 Euro Schmerzensgeld verklagtErzbistum Köln verzichtet auf Verjährung in Missbrauchsfall

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Der Kölner Dom gesehen vom Musical Dome aus.

Das Erzbistum Köln verzichtet in einem weiteren Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfers darauf, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen. (Symbolbild)

Eine Frau hatte das Erzbistum auf insgesamt 850.000 Euro Entschädigung verklagt.

Das katholische Erzbistum Köln verzichtet in einem weiteren Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfers darauf, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Eine Sprecherin des Landgerichts Köln bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des WDR.

Die Betroffene, die jahrelang von ihrem Pflegevater missbraucht worden war, hatte das Erzbistum im Juli auf insgesamt 850.000 Euro Entschädigung verklagt. Bei dem Pflegevater handelt es sich um den inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priester U. Der Geistliche war im vergangenen Jahr in einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Termin für eine Verhandlung in dem Schmerzensgeldprozess steht laut der Gerichtssprecherin noch nicht fest.

Erste Schmerzensgeldklage im Juni: Erzbistum Köln muss 300.000 Euro zahlen

Bereits in einer ersten Schmerzensgeldklage im Juni hatte das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum einem Betroffenen 300.000 Euro zahlen musste. Nach dem wegweisenden Urteil haben bundesweit mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen angekündigt.

Die Anwälte der Klägerin sagten dem WDR, dass sie die Entscheidung des Erzbistums begrüßten - im Sinne der Klägerin, aber auch, weil davon eine Signalwirkung für andere Fälle ausgehen könnte. Das Erzbistum hat auf eine Anfrage zu dem Fall bisher noch nicht reagiert. (kna)