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MissbrauchsfallLandgericht Köln verurteilt Pfarrer Ue. zu langer Haftstrafe

Lesezeit 3 Minuten
Pfarrer Ue. verurteilt 2502

Pfarrer Ue. muss nach dem Urteil eine lange Haftstrafe absitzen.

Köln – Das Landgericht Köln hat am Freitag den katholischen Pfarrer Ue. wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Der ehemalige Gummersbacher Priester und Krankenhausseelsorger in Wuppertal stand ursprünglich seit November vor Gericht, weil er sich zwischen 1993 und 1999 in 31 Fällen an seinen drei minderjährigen Nichten vergangen haben soll – davon in drei Fällen schwer. Zudem soll der Geistliche im Januar 2011 zwei Mal eine Elfjährige missbraucht haben.

Anklage umfasste 118 Tatvorwürfe

Die Missbrauchsanklage war am vergangenen Mittwoch um 85 Tatvorwürfe erweitert worden. Die Anklage gegen den Priester umfasste 118 Tatvorwürfe. Demnach missbrauchte der Priester über viele Jahre hinweg Kinder und Jugendliche. Das jüngste Opfer war ein neun Jahre altes Mädchen. Der Priester zwang Kinder zum Geschlechtsverkehr, zu Oralsex und zu vielen anderen sexuellen Handlungen. Während des Prozesses hatten sich weitere Opfer gemeldet, woraufhin die Anklage erweitert wurde und der Priester in Haft kam. Das Gericht sah Wiederholungsgefahr.

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In dem seit November laufenden Prozess wurde deutlich, dass der Priester stets ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen verstand. Er missbrauchte den Zeugenaussagen zufolge zum Beispiel ein Mädchen, das in einer Ferienfreizeit Heimweh hatte. In einem anderen Fall erweckte er den Eindruck, sich um die Tochter einer alkoholkranken Mutter kümmern zu wollen. Als Krankenhausseelsorger baute er zu einer Familie ein besonderes Vertrauensverhältnis auf. In einem Fall schloss er mit Eltern eine „Therapievereinbarung“ für ihre angeblich jähzornige Tochter ab. Stets habe er dies dann dafür ausgenutzt, die Mädchen sexuell zu missbrauchen, so die Anklage.

Erzbistum Köln zog Pfarrer Ue. nicht aus dem Verkehr

Obwohl den Verantwortlichen des Erzbistums Köln immer wieder Vorwürfe und Gerüchte gegen den Pfarrer zugetragen wurden, erhielt er stets aufs Neue die Gelegenheit, mit Kindern allein zu sein. Das Erzbistum bezahlte sogar seine Anwaltskosten, nachdem vorübergehend gegen ihn ermittelt worden war. Die Ermittlungen wurden zunächst wieder eingestellt, weil die Nichten des Pfarrers ihre belastenden Aussagen zurückzogen.

Amtsträger des Erzbistums Köln haben in dem Prozess gleichwohl jede Mitverantwortung bestritten. „Wir haben konsequent gehandelt“, beteuerte etwa der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, früher Personalchef in Köln, in seiner Zeugenvernehmung.

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Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann hat seine Irritation über die Haltung der katholischen Verantwortungsträger teilweise offen gezeigt. So fragte er den ebenfalls als Zeuge geladenen ehemaligen Kirchenrichter Günter Assenmacher, warum dieser keine eigene Recherche unternommen habe, um dem Fall auf den Grund zu gehen. Man könne einen Missbrauchsfall schwerlich durch Herumblättern in der Personalakte aufdecken, hielt er ihm vor. Assenmacher antwortete, weitergehende Untersuchungen seien nicht seine Aufgabe gewesen.

(red/dpa)