Ein Priester des Erzbistums hat eine Aussage im Rechtsstreit um einen Bericht der „Bild“ über Zugriffsversuche auf Porno-Webseiten abgelehnt.
Kölner ErzbistumPriester bleibt im Prozess um Porno-Seiten der Vernehmung fern

Die Zentrale des Kölner Erzbistums in der Marzellenstraße.
Copyright: Thilo Schmülgen
Im Rechtsstreit um einen Bericht der „Bild“-Zeitung über versuchte Zugriffe auf Porno-Webseiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln hat der Kläger, ein hochrangiger Priester des Erzbistums, eine Aussage vor Gericht abgelehnt.
„Mein Mandant ist nicht bereit, das Spiel der Gegenseite mitzuspielen“, sagte der Anwalt des Geistlichen, Heiko Klatt, auf Anfrage. Die „Bild“ habe vor Gericht für ihre Berichterstattung „nichts Beweiskräftiges“ vorgelegt. Der Zeitung diese Aufgabe abzunehmen, sei nicht Aufgabe seines Mandanten.
Liste mit Zugriffsversuchen auf Porno-Websites durch Priester
Inhaltlich geht es um eine Liste, die der Internet-Dienstleister des Erzbistums im Juni 2022 erstellt hatte. Sie verzeichnet sämtliche Zugriffsversuche von Dienstrechnern des Bistums auf Webseiten, die durch eine interne Firewall gesperrt waren. Auf den Webseiten fanden sich keine strafbare Inhalte wie Kinderpornografie. Allerdings untersagt das Erzbistum per Dienstanweisung „pornografische, rassistische, sexuell belästigende, kompromittierende oder diskriminierende, sonstige gesetz- oder rechtswidrige oder gegen die Systemsicherheit gerichtete Aktivitäten“ von Bistumsrechnern oder mobilen Endgeräten aus.
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Der Kläger stand nach einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ als einer der Mitarbeitenden auf der Liste, von deren Dienstrechner aus die meisten Zugriffe versucht wurden. Die „Bild“ publizierte einen Ausriss, bezeichnete den Geistlichen als „Woelkis Porno-Priester“, nannte ihn mit Name und Funktion und zeigte ihn großformatig im Bild.
Dieser klagte gegen die Zeitung wegen einer unerlaubten Verdachtsberichterstattung, die seine Persönlichkeitsrechte verletze und massiv in seine Intimsphäre eingreife. Die „Bild“ argumentiert mit dem öffentlichen Interesse am Verhalten eines prominenten Kirchenvertreters in einem moralisch besonders sensiblen Bereich. Pornografie wird von der katholischen Kirche scharf verurteilt. Papst Franziskus warnt speziell Priester vor diesem – wie er es sagt – teuflischen Laster.
Priester des Kölner Erzbistums lehnt Aussage vor Gericht ab
Zur Klärung des Sachverhalts hatte die Pressekammer des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer-da Silva beschlossen, den Kläger zu befragen. Eine solche „Parteienvernehmung“ gilt im Zivilprozess als letztes Mittel zur Aufklärung strittiger Sachverhalte. Sie scheidet aber aus, wenn die „Partei“ – in diesem Fall der Priester als Kläger – die Vernehmung ablehnt, was rechtlich zulässig ist.
Für Klatt kommt ein weiteres Argument hinzu: Der „Bild“-Bericht, der nach einer einstweiligen Verfügung des Gerichts vorläufig aus dem Netz genommen werden musste, habe schon bei der Veröffentlichung „hochgradig imageschädigend“ gewirkt, den Geistlichen „stigmatisiert“ und „an den Pranger gestellt“, so der Anwalt. „Wir werden unseren Mandanten nicht einer weiteren rufschädigenden Situation aussetzen.“
„Bild“-Anwalt Manuel Banck sagte auf Anfrage, es sei „mehr als eine Respektlosigkeit gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit, dass der Kläger seiner Parteivernehmung trotz eines förmlichen Beweisbeschlusses ohne plausiblen Grund ferngeblieben ist“. Die Kammer werde das zu würdigen haben. Aus seiner Sicht, so der Anwalt, sei es ein Schuldeingeständnis des Klägers. „Er hätte die Sache mit dem versuchten Aufruf von Pornoseiten ja klarstellen oder den Vorwurf ausräumen können. Wir glauben, das kann er nicht, ohne zu lügen, und deshalb schweigt er.“ Banck bestritt den Vorwurf, keine Belege für die Berichterstattung in der „Bild“ geliefert zu haben. „Die Liste mit den URL, die vom Dienstrechner des Klägers angesteuert wurden, liegt dem Gericht vor.“
Auch Kölner Kardinal Woelki sollte gehört werden
Im Prozessverlauf hatte die „Bild“ zuvor auch beantragt, Kardinal Rainer Woelki als Zeugen zu dem Fall zu hören. Dieser ließ durch seinen Generalvikar erklären, das Erzbistum erteile ihm keine Aussagegenehmigung. Außerdem berief Woelki sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht in seelsorglichen Angelegenheiten. Das Gericht sah daraufhin von der Vernehmung ab.
Anwalt Banck nannte die von Woelki angegebenen Gründe „schlichtweg nicht nachvollziehbar“. Der Verlauf des Verfahrens verstärke „wieder einmal den Eindruck, dass es das Erzbistum Köln und Kardinal Woelki mit dem propagierten Transparenzversprechen nicht ernst meinen“.
Das Gericht will seine Entscheidung am 30. April verkünden.