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Fehlende Konzepte fürs SchuljahrEltern in NRW schreiben Brandbrief an Schulministerin

Lesezeit 3 Minuten

Nur Homeschooling ist vielen Eltern mittlerweile zu wenig.

  1. Die zentrale Elternvertretung für die Gymnasien des Landes NRW hat in einem offenen Brief die Informationspolitik von Ministerin Yvonne Gebauer scharf kritisiert.
  2. Die Eltern seien unter anderem darüber „aufgebracht“, dass drei Wochen vor Beginn der Sommerferien trotz Ankündigung noch keine Konzepte darüber vorliegen würden, wie Schüler den versäumten Stoff nachholen könnten.
  3. Auch die Gewerkschaft „Lehrer NRW“ erhebt Vorwürfe gegen das Schulministerium, das zunehmend unter Druck gerät.
  4. Lesen Sie hier die Hintergründe.

Düsseldorf – Das Bildungsministerium Nordrhein-Westfalens gerät von verschiedenen Seiten unter Druck.

Die Gewerkschaft „Lehrer NRW“ kritisiert gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ etwaige Pläne der Ministerin, schon vor den Sommerferien zum Regelunterricht in den Grundschulen zurückkehren zu wollen.„Konkret wurde der 8. Juni als Datum für einen möglichen Neustart genannt“, sagte Sven Christoffer, stellvertretender Landesvorsitzender von „Lehrer NRW“ gegenüber dieser Zeitung. „Ich halte nichts von solchen Plänen.“ Schüler, Lehrer und Eltern hätten sich auf Stundenpläne bis zu den Sommerferien verständigt. „Daran jetzt zu rütteln, würde mehr Chaos auslösen, als Gewinn bringen.“ Die Ministerin selbst rudert derweil zurück. „Entscheidungen hinsichtlich eines weitergehenden Schulbetriebs wurden bisher nicht getroffen“, hieß es im NRW-Schulministerium.

Kritik hagelt es auch von anderer Seite. Die zentrale Elternvertretung für die Gymnasien des Landes NRW hat in einem offenen Brief die Informationspolitik von Ministerin Yvonne Gebauer scharf kritisiert. Die Eltern seien „aufgebracht“ darüber, dass drei Wochen vor Beginn der Sommerferien trotz Ankündigung noch keine Konzepte darüber vorliegen würden, wie Schüler den versäumten Stoff nachholen könnten, schreibt der Vorstand der Landeselternschaft der Gymnasien. Der Verband bezieht sich auf ein Unterrichts- und Förderangebot für die Ferien, das Gebauer in einem Video-Interview angekündigt hatte. „Das Ministerium konnte uns bislang auch auf einfachste Fragen keine Antworten geben“, sagte Dieter Cohnen, Vorsitzender des Elternverbands.

Planungen ohne Externe

Am Donnerstag und Freitag sollen laut Landeselternschaft die Abteilungsleiter des Ministeriums in einer Klausurtagung das kommende Schuljahr planen. Externe Expertise ist offenbar nicht vorgesehen. „Es ist völlig unverständlich, dass die Leute aus der Praxis nicht einbezogen werden“ so Cohnen. Schulleiter, IT-Verantwortliche, Eltern, Vertreter der Kommunen – sie alle seien laut Cohnen nicht geladen. Das Ministerium war zu dieser Frage bislang nicht zu erreichen.Der Philologen-Verband NRW hat die Regierung am Mittwoch aufgefordert, rasch zu klären, ob und wie unter Einhaltung der Hygienevorschriften der Präsenzunterricht nach den Ferien wieder Normalität werden könnte. Sollte ein paralleles Homeschooling weiterhin erforderlich sein, müssten dafür die Voraussetzungen geschaffen werden. Dafür brauche es mobile Endgeräte für Lehrer und Schüler, datenschutzrechtlich unproblematische Softwarelösungen, Fortbildungen und pädagogische Konzepte. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer zusätzlichen Arbeitsbelastung. Viele Kollegen seien „am Limit. Das kann nach den Sommerferien so nicht weitergehen“, sagte die Verbandsvorsitzende Sabine Mistler.

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Beim Oberverwaltungsgericht Münster sind unterdessen zwei Klagen auf durchgängigen Präsenzunterricht eingereicht worden. Eine Familie mit vier Kindern aus Euskirchen verweist in dem Eilantrag auf das Recht auf Bildung. Der Unterricht über Datenplattformen führe bestenfalls zur Erhaltung der vorhandenen Kenntnisse, begründet die Düsseldorfer Rechtsanwältin Magdalena Schäfer, die die Familie vertritt. Die Coronabetreuungsverordnung vom 20. Mai sei unverhältnismäßig.

„Es geht um die Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Bildung“, sagte sie gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Geprüft werden muss die Verhältnismäßigkeit wie sie sich heute darstellt und nicht zur Zeit des Lockdowns.“ Geklagt hat zudem eine Kölner Familie mit zwei Kindern.

Die Richter müssen nun über die beiden Eilanträge entscheiden. Sollte das OVG den Klagen stattgeben, müssten umgehend sämtliche Schulen in NRW wieder geöffnet werden. Das allerdings gilt als unwahrscheinlich, denn damit müsste das OVG eine gerade erst getroffene Entscheidung revidieren. Am 19. Mai hatte das OVG Münster eine Klage zur Kontaktbeschränkung abgewiesen und bestätigt, der Mindestabstand von 1,5 Metern sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Regelunterricht und die gleichzeitige Einhaltung des Mindestabstands wäre organisatorisch wohl unmöglich.