Anklage wegen RechtsbeugungFrüherem Kölner Oberstaatsanwalt droht Gefängnis
Köln – Ein pensionierter Oberstaatsanwalt aus Köln muss sich kommende Woche wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Urkundenunterdrückung vor dem Landgericht verantworten. Aus Neutralitätsgründen hatte die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt. Bei einer Verurteilung drohen dem 70-Jährigen mindestens ein Jahr Gefängnis und die Aberkennung der Pensionsansprüche.
Staatsanwaltschaft Aachen hat vier Fälle angeklagt
Die Vorwürfe datieren aus den Jahren 2012 bis 2016 und waren aufgekommen, nachdem der Oberstaatsanwalt in den Ruhestand verabschiedet worden war. Dem Vernehmen nach sollen Mitarbeiter der Kölner Behörde danach Unregelmäßigkeiten in den Akten entdeckt und weitere Nachforschungen betrieben haben. Vier Fälle wurden letztlich zur Anklage gebracht.
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In einem Verfahren um Sozialversicherungsbetrug soll der Staatsanwalt lediglich gegen zwei von drei Beschuldigten weiterermittelt haben. In Fällen um Betrug und üble Nachrede soll er laut Anklage eine Einstellungsverfügung nachträglich aus der Akte entfernt haben, zumindest ein Fall sei daraufhin verjährt. Auch soll der Amtsträger ein Verfahren gegen einen Notar nicht weiter betrieben haben.
Ein mögliches Motiv lässt der Anklagesatz der Aachener Behörde laut einer Sprecherin des Landgerichts nicht erkennen. Der Oberstaatsanwalt soll sich ausdrücklich nicht persönlich bereichert oder sonstige Vorteile aus seinem Handeln erlangt haben. So spricht die Anklageschrift in einem Fall auch davon, der Oberstaatsanwalt habe einen Sachverhalt „ohne nötigen Anlass“ verschleiert.
Kölner Oberstaatsanwalt bestreitet die Vorwürfe
„Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe nachdrücklich“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Sauren auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Unbedingte Pflichterfüllung sei stets elementarer Teil seines persönlichen und beruflichen Selbstverständnisses gewesen. Er habe nach Kräften versucht, jeden Sachverhalt unter nahezu ständiger Überlastung sach- und fachgerecht zu verfolgen. Etwaige Versäumnisse – wie sie in jedem anderen Job auch vorkämen – seien bei der jahrzehntelangen Tätigkeit nach menschlichem Ermessen unvermeidbar und strafrechtlich nicht vorwerfbar.
Die erst nach seinem Ausscheiden plötzlich behaupteten Vorwürfe belasteten den pensionierten Oberstaatsanwalt sehr, sagt der Verteidiger. Denn allein die Rechtsbeugung ist ein Verbrechenstatbestand, der Beamten bei einer Verurteilung fast zwangsläufig das Amt kostet oder in diesem Fall womöglich die Ruhestandsbezüge. Das Landgericht hat drei Verhandlungstage für den für die Kölner Justiz brisanten Fall angesetzt.