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Großeinkauf im Supermarkt für 2,37 EuroKunde und Kassierer machen gemeinsame Sache

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Symbolbild.

Köln – Mehr ging nicht: Als B. (63, Name geändert) im Discounter seinen Einkaufswagen zur Kasse schob, hatte der Hartz-IV-Empfänger Mühe, den Wagen zu dirigieren. Denn der war üppig gefüllt, bis weit über den Rand stapelten sich Kleidungsstücke, Hygieneartikel, Lebensmittel und mehrere Getränkekisten. Der Gesamtwert der Waren: etwas mehr als 400 Euro.

Doch an der Kasse legte B. eher zögerlich gerade mal drei Tafeln Schokolade aufs Band, zahlte 2,37 Euro und erhielt den Kassenbon. Das alles vor den Augen des Ladendetektivs, der die Szene auf dem Video vom Büro aus beobachtet hatte und den Merkwürdigkeiten ein Ende machte, weil er eingriff.

Kassierer und Kunde saßen nun wegen gemeinschaftlichen Diebstahls auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Der Detektiv war dem Kunden auf den Parkplatz gefolgt, als dieser die Waren einladen wollte. Weil er den entsprechenden Kassenbon nicht vorweisen konnte, kam es zur Strafanzeige.

Kunde und Kassierer haben sich abgesprochen

Dabei stellte sich heraus, dass Kunde und Kassierer gemeinsame Sache gemacht hatten. Eher unwillig gab Kassierer S., der inzwischen als Sicherheitsmitarbeiter in einer anderen Firma arbeitet, zu, was auf dem Video ohnehin zu sehen ist: „Ich habe ihn durchgewunken, dafür einhundert Euro kassiert.“ Das Vorgehen habe man am Tag vor der Tat kurz abgesprochen. B. sei Stammkunde gewesen. Deshalb sei man schnell übereingekommen – man kannte sich.

Doch B. wollte von einer vorausgegangenen Absprache nichts wissen. Vielmehr habe ihn der Kassierer erst an der Kasse angesprochen, gegen ein „Handgeld von 200 Euro“ ihn durchzuwinken. „Wenn Sie das alles ohne vorherigen Plan erst an der Kasse erfahren haben wollen, müssen Sie aber verdammt abgebrüht sein“, bezweifelte die Richterin die angeblich spontane Vorgehensweise und betitelte das Ganze als „unmoralisches Angebot“.

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Dagegen sprach auch die Videoaufzeichnung aus dem Geschäft, die im Gerichtssaal gezeigt wurde. Da geht B. zur Kasse und denkt überhaupt nicht dran, die Ware aufs Band zu legen – bis auf die drei Tafeln Schokolade. „Wie kommt man auf die Idee, für so einen Quatsch seinen Job zu riskieren“, fragte die Staatsanwältin den Kassierer, dem keine Antwort darauf einfiel.

Weil der 22-Jährige bereits schon einmal wegen Diebstahls aufgefallen ist, erhielt er mit 2000 Euro (50 Tagessätze zu 40 Euro) die höhere Geldstrafe. B. mit bisher weißer Weste muss wegen Diebstahls 800 Euro (40 Tagessätze zu 20 Euro) zahlen.