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Einbruch bei einem Toten in KölnBewohner lag leblos auf der Couch

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Mit einem bizarren Einbruch in Kalk musste sich am Montag das Kölner Amtsgericht befassen. Angeklagt war ein 38 Jahre alter Gerüstbauer, der in der Nacht auf den 10. Mai dieses Jahres in eine Wohnung eingestiegen war. Zwar ließ er etwas mitgehen, doch weil der Bewohner tot war, konnte der Angeklagte nicht wegen Diebstahls verurteilt werden. Stattdessen muss er wegen Unterschlagung für neun Monate ins Gefängnis.

Nach der kurzen Beweisaufnahme stellte sich das Geschehen so dar: Der 38-Jährige kletterte auf das Vordach eines Mehrfamilienhauses in der Eythstraße und hebelte mit einem Schraubendreher ein Fenster auf. In der Wohnung sah er einen alten Mann, über den eine Decke gebreitet war, regungslos auf einem Sofa liegen.

Einbrecher versteckt sich im Schrank

Er kümmerte sich nicht weiter um ihn und nahm einen Schlüsselbund an sich, an dem ein Autoschlüssel hing. Inzwischen hatte ein Nachbar, der aus einem Fenster in einem höheren Stockwerk den Angeklagten auf dem Vordach gesehen hatte, die Polizei verständigt. Schutzpolizisten kamen, leuchteten das Haus mit Taschenlampen ab und riefen schließlich Kollegen von der Kripo. Die brachen die Tür der Wohnung auf und stellten fest, dass der 83-jährige Bewohner tot war. Einige Zeit vorher war er eines natürlichen Todes gestorben, wie später Rechtsmediziner herausfanden.

Als eine Beamtin die Tür eines Schrankes öffnete, stürzte ihr der Einbrecher entgegen. Er flüchtete durchs Fenster, sprang vom Vordach und traf so unglücklich auf dem Boden auf, dass er sich einen komplizierten Trümmerbruch zuzog. Er wurde festgenommen.

„Ein großer Schock!“

Vor Gericht legte der Mann, der unter anderem wegen Diebstählen, fahrlässiger Körperverletzung und Drogendelikten vielfach vorbestraft ist, reuig ein Geständnis ab. Als die Amtsrichterin sagte, was der Angeklagte in jener Mainacht erlebt habe, sei wohl ein „kleiner Schock“ für ihn gewesen, entgegnete der Verteidiger: „Kein kleiner, sondern ein großer Schock!“

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Außerdem sei ungewiss, ob sein Mandant, der an Krücken in den Saal gekommen war, jemals wieder problemlos laufen könne. Die Staatsanwältin forderte, ihn wegen Unterschlagung zu 15 Monaten Gefängnis zu verurteilen, der Verteidiger eine achtmonatige Bewährungsstrafe.

Die Richterin setzte neun Monate Haft fest – ohne Bewährung, denn trotz seiner vielen Vorstrafen habe der Angeklagte „weitergemacht“. Nach der Verurteilung kam der Mann, der in Untersuchungshaft gesessen hatte, erst einmal auf freien Fuß.