„Rege Beteiligung“Brücker Anwohner reichen Wünsche zur Stadtgestaltung ein
„Sehr rege“ hätten die Bürger die Möglichkeit genutzt, mit Anregungen und Bedenken auf die Pläne zur Bebauung des „Flehburg“-Geländes zu reagieren, schreibt das Stadtplanungsamt. An der Ecke Oberer Bruchweg/Astrid-Lindgren-Allee sollen auf einem rund 1,3 Hektar großen Gelände etwa 75 Wohneinheiten in Doppel-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäusern entstehen.
Anwohner konnten Wünsche einreichen
Im vergangenen Herbst konnten die Bürger ihre Meinung dazu schriftlich oder über das Webportal der Stadt äußern. Insgesamt seien knapp 160 Beiträge eingegangen, so die Verwaltung.
Um den Kalker Bezirksvertretern einen ersten Eindruck von den Ergebnissen dieser Bürgerbeteiligung zu verschaffen, hat das Amt die inhaltlichen Punkte schon einmal grob zusammengefasst und dargelegt, welche Vorschläge in den anstehenden städtebaulichen Wettbewerb um das konkrete Bebauungskonzept einfließen können.
Für viele Anwohner Höhe der Häuser relevant
Ein wichtiger Aspekt, das hatte sich bereits bei Bekanntwerden der Pläne abgezeichnet, ist für viele Brücker – nicht zuletzt für die bereits in der Astrid-Lindgren-Allee lebenden künftigen Nachbarn – die Höhe der Bebauung.
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Zahlreiche Brücker lehnen eine Höhe von mehr als drei Geschossen ab, weil dies nicht ins Ortsbild passe und höhere Wohngebäude soziale Probleme mit sich brächten. Daneben haben sich nach Darstellung der Verwaltung aber auch Bürger zu Wort gemeldet, die – wohl aus ökologischen Gründen, um einer weiteren Versiegelung des Bodens anderswo vorzubeugen – sogar mehr als vier Geschosse fordern. Dem Mehrheitswillen der Bezirksvertretung entsprechend wird es aber bei maximal drei Geschossen bleiben.
Brücker Sporthalle soll erhalten bleiben
Die Integration der jetzigen, privat betriebenen Sporthalle, oder zumindest die Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes, sei ebenfalls ein häufig vorgebrachtes Anliegen gewesen. Dies sei allerdings nicht möglich, da zum einen die Bausubstanz der jetzigen Halle mangelhaft sei und andererseits die Fläche zu klein für ein neues Sportzentrum.
Mit Hinweis auf die Platznot werden auch die Wünsche nach zusätzlichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants oder nach einem Schwimmbad abgelehnt.Senioren- oder Mehrgenerationen-Wohnprojekte seien dort aus demselben Grund nicht realisierbar. Immerhin soll die Integration eines „Gemeinschaftstreffs“ zumindest als „Option“ in die Vorgaben für den städtebaulichen Wettbewerb einfließen. Dem Wunsch nach Kita-Plätzen werde insofern entsprochen, als zwei jeweils 80 Quadratmeter große Wohnungen der „Großtagespflege“ vorbehalten sein sollen.
Unterschiedliche Ansprüche an Parkplätze
Beim Thema Parken lagen die Wünsche besonders weit auseinander. Einige Bürger hätten die neue Siedlung gern komplett autofrei, andere wünschten sich zwei Parkplätze pro Wohneinheit oder gleich einen neuen Parkplatz für die Markttage. Die Verwaltung bekräftigt, dass die geltende Stellplatzsatzung maßgeblich sein wird.
Bei Abweichungen müssten die Teilnehmer am Wettbewerb eine eigene Planung für die Mobilitätsfragen vorlegen, etwa mit Car-Sharing-Angeboten. Ein allgemeines Mobilitätskonzept für das Gebiet werde aber auf jeden Fall Teil des weiteren Bebauungsplanverfahrens sein.
Stadtplanungsamt: Anzahl der Wünsche nicht ausschlaggebend
Grundsätzlich wies das Stadtplanungsamt darauf hin, dass die reine Anzahl der jeweils zu einem Thema vorgebrachten Anregungen und Bedenken nicht ausschlaggebend für die Berücksichtigung bei einem städtebaulichen Wettbewerb sei. Die erfolge „anhand der Maxime, alle vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.“