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Im Schnellverfahren verurteiltKölner Ladendiebe geben Hunger und Kälte als Motiv an

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Außenansicht des Landgerichts und Amtsgerichts Köln auf der Luxemburger Straße in Köln Sülz.

Das Kölner Amtsgericht verhandelte gegen die zwei Ladendiebe.

Zwei Ladendiebe mussten den Jahreswechsel im Gefängnis verbringen. Vor dem Kölner Amtsgericht sprachen sie über ihre Motive.

Hunger und Kälte gaben beim Prozess vor dem Amtsgericht zwei Angeklagte als Motiv dafür an, warum sie in einer Drogerie und einem Textilgeschäft auf Diebestour gegangen waren. Die Männer ohne festen Wohnsitz wurden auf frischer Tat ertappt, von der Polizei festgenommen und verbrachten den Jahreswechsel im Gefängnis. Wenige Tage später wurden sie bereits verurteilt.

Köln-Kalk: Teures Parfum in Drogeriemarkt eingesteckt

Zunächst verhandelte das Amtsgericht gegen einen Asylbewerber aus dem Irak. Der 25-Jährige hatte am 30. Dezember bei der Drogeriekette Müller in Kalk ein Parfum im Wert von 103 Euro eingesteckt und den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert. Ein Ladendetektiv erwischte den Mann, die Verantwortlichen des Geschäfts erstatteten Anzeige. Die Beute wurde unversehrt sichergestellt.

„Was hatten Sie denn vor mit dem Parfum?“, fragte der Richter und bemerkte, dass der Angeklagte sich ja sicher nicht selbst damit einsprühen wollte. „Ich wollte es verkaufen und Essen dafür kaufen“, war die Antwort des Angeklagten. Ihm sei das vom Amt gezahlte Geld ausgegangen, nachdem er ein WG-Zimmer in Weiden angemietet habe, um endlich der Obdachlosigkeit zu entkommen.

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Kölner Verteidiger: „Er will raus aus dem Teufelskreis“

„Die Lebensumstände in Deutschland sind schwierig und das mündet in Frustration“, erklärte der Anwalt des Angeklagten. Alkoholkonsum habe zusätzlich die Hemmschwelle gesenkt. Der Angeklagte gab an, er wolle sich nun einen Job suchen, als Security-Mitarbeiter, bei der Müllabfuhr oder als Busfahrer. „Gut, dann sind Sie ja breit aufgestellt“, kommentierte das der Richter.

„Er will raus aus diesem Teufelskreis“, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten, der erheblich vorbestraft war. Ein Jahr saß der Mann etwa wegen schwerer Brandstiftung im Gefängnis, auch Diebstähle hatte dieser bereits begangen. Der Anwalt forderte eine Strafe mit Augenmaß. Der Richter setzte mit seinem Urteil letztlich 500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 10 Euro) fest.

Köln: Mit zwei geklauten Winterjacken bei TK Maxx erwischt

Nicht weit entfernt hatte am selben Tag ein arbeitsloser Friseur zwei Winterjacken beim Modegeschäft TK Maxx an sich genommen. Beim Versuch diese unbemerkt an den Kassen vorbei zu schleusen, wurde der Asylbewerber aus Algerien ebenfalls erwischt. Der 22-Jährige gab beim Prozess an, die Tage zuvor sehr gefroren zu haben. Diese Verzweiflung habe ihn zu der Tat getrieben.

Warum er dann aber zwei Jacken klauen wollte, konnte der Angeklagte auf Nachfrage des Richters nicht erklären. Der Vorsitzende riet dem Mann, sich über Hilfsangebote in der Stadt zu informieren. Das Urteil: 150 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 5 Euro). Wie beim Fall zuvor wurde der Angeklagte aus der kurzen Haft, die das sogenannte beschleunigte Verfahren zulässt, entlassen.