Köln-VingstMutter und Sohn sollen Autoaufbruch am Wochenmarkt erfunden haben
Köln – Die Anzeige bei der Kölner Polizei klang eindeutig: Am Vingster Wochenmarkt wurde ein Renault Megane aufgebrochen, diverse Wertgegenstände gestohlen. Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Köln verhandelt; doch es waren nicht die vermeintlichen Täter, die sich auf der Anklagebank verantworten mussten, sondern die angeblichen Opfer des Vorfalls.
Kölner Behörde wirft Mutter und Sohn fingierten Einbruch vor
Die Kölner Staatsanwaltschaft warf einer Bornheimerin (49) und ihrem Sohn das „Vortäuschen einer Straftat“ vor. „Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es dazu im Gesetz.
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Im konkreten Fall sollen die Angeklagten das Aufhebeln des Seitenfensters ihres Autos und den Diebstahl unter anderem von Navigationsgerät und Radio lediglich erfunden haben, um bei der Versicherung einen Schaden von 2300 Euro geltend zu machen. Da die Tat am helllichten Tag an einem belebten Ort stattgefunden haben soll, kamen aber schnell Zweifel an der Version auf.
Kölner Rechtsanwalt verstrickt sich in Widersprüche
Die Polizei sprach von einem ungewöhnlichen Diebesgut, da auch der Diebstahl einer Kopfstütze in der Anzeige auftauchte. Nach weiteren Ermittlungen kam es schließlich zur Anklage gegen den Anzeigenerstatter und dessen Mutter. „Sie hat mit dem Fahrzeug rein gar nichts zu tun“, sagte der Verteidiger der 49-Jährigen, ebenso wenig mit dem angeblichen erfundenen Einbruch.
„Ist sie nicht die Versicherungsnehmerin?“, fragte Richter Christian Sommer. „Nein“, antwortete der Anwalt. Als der Richter auf entsprechende Dokumente verwies, sagte der Verteidiger: „Ach so.“ An der Schadensmeldung sei sie aber nicht beteiligt gewesen, worauf der Richter feststellte, dass die Frau aber bei der Begutachtung des Schadens durch die Versicherung zugegen war.
Richter stellt den Fall wegen Ungereimtheiten ein
Verteidiger Marco Heymann, der den Sohn vertrat, hakte ein und bemerkte, dass auch der Vater seines Mandanten die Anzeige erstattet haben könnte. Dies sei von der Polizei nicht richtig dokumentiert worden, hier tauchten beide Namen auf. Die Ermittlungen hätten sich dann aber nur noch gegen den Sohn und die Mutter gerichtet, was seltsam erscheine, so Heymann.
Der Richter schlug letztlich vor, das Verfahren gegen die nicht vorbestraften Angeklagten ohne Auflagen einzustellen, die Staatsanwältin und die Verteidiger stimmten dem zu. „Das ist alles ein bisschen dünn“, sagte Richter Sommer, zumal der Vorfall sich bereits vor knapp drei Jahren ereignet habe. Es gebe zu viele Ungereimtheiten: „Das lässt sich jetzt nicht mehr aufklären.“