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Kommentar zu FangesängenStadt Köln leistet sich einen glatten Fehlgriff

Lesezeit 2 Minuten
FC Stadion 220521 dpa

Köln: Fans warten vor dem Stadion auf die Ankunft der Mannschaft. 

Köln – Die Stadt hat es mit der Kampagne für friedliche Fußballspiele ohne jeden Zweifel gut gemeint. In diesem Umfeld kommt es regelmäßig zum Überschreiten der Grenzen von Recht und Ordnung – das ist keineswegs aus der Luft gegriffen.

Dennoch gehört es ebenfalls zu den Fakten, dass die deutliche Mehrheit der Stadionbesucher friedliche Absichten verfolgt und sich an die Regeln hält. Dass auf einem Motiv der Kampagne ausgerechnet Fangesänge außerhalb des Stadions in denselben Zusammenhang gestellt werden wie Gewalttaten, ist ganz offensichtlich ein glatter Fehlgriff – und ein Musterbeispiel für eine völlig missglückte Kommunikation.

Gesänge auch in Köln ein wesentlicher Bestandteil der Fankultur

Fangesänge, die mitten in der Nacht in einer ruhigen Wohngegend zu hören sind, gehören sicher zum Aufgabengebiet des städtischen Ordnungsdienstes, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Das aber stand nicht im Text des Kampagnenmotivs – vielmehr waren alle Fangesänge angesprochen, die außerhalb des Stadions angestimmt werden. Wer schon einmal ein Fußballspiel von Anfang bis Ende sowie mit An- und Abreise verfolgt hat, weiß, dass Fangesänge die gesamte Zeit über dazugehören – sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Fankultur.

Der entscheidende Punkt besteht aber darin, dass ein Fangesang nicht per se eine Ordnungswidrigkeit darstellt und deshalb auch nicht automatisch zu den Angelegenheiten des städtischen Ordnungsdienstes gehört.

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Am Ende bleibt die Frage offen, wer innerhalb der Stadtverwaltung entschieden hat, das misslungene Motiv sowohl über den städtischen Kanal beim sozialen Netzwerk Instagram als auch über die offizielle Internetseite der Stadt zu veröffentlichen. Die geringste Verantwortung trifft die Mitarbeiterin des Ordnungsdienstes, die das Zitat lieferte. Die Entscheidungsträger hätten sie vor der Veröffentlichung bewahren müssen.