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Vorfall am 11.11.Hitlergruß oder Jubelgeste im Kölner Uni-Viertel? Ermittler beziehen Stellung

Lesezeit 2 Minuten
Die Zülpicher Straße ist voll mit Feiernden

Tausende feierten den Sessionsauftakt auf der Zülpicher Straße.

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln beziehen Stellung zu angeblich rechtsextremen Äußerungen am 11.11..

Die Aufregung war groß, als am 11.11. ein angeblicher „Nazi-Eklat“ im Zülpicher Viertel gemeldet wurde. Der Vorfall, der sich vor allem über Soziale Medien verbreitete, wird jedoch keine strafrechtlichen Folgen haben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag mitteilten.

Auf einem Video ist ein Mann zu sehen, der sich in Lebensgefahr begibt, indem er auf einen Laternenmast klettert dabei zweimal seinen linken Arm dem laut johlenden Publikum entgegenstreckt. „Das auf dem Video abgebildete Verhalten hat keine strafrechtliche Relevanz“, sagt Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn.

Karneval in Köln: Mann klettert auf Laterne im Uni-Viertel

Insbesondere zeige der „Laternenmann“ nicht den Hitlergruß, sondern hebe dafür den „falschen“, nämlich den linken Arm zu einer bloßen Jubelgeste. Mit dieser habe er sich offenbar um sich für den „Erfolg“ seiner„ fragwürdigen und leichtsinnigen Aktion“ feiern lassen wollen, wie es in der Mitteilung heißt. Auch der aus den Reihen der Zuschauer stammende Zuruf „der Führer begrüßt“ ist laut Willuhn für sich gesehen keine verbotene Parole. Es handele sich um eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit.

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„Bei derartigen Aktionen und Äußerungen muss man immer davon ausgehen, dass sie gefilmt und öffentlich verbreitet werden. Was dann passiert, liegt nicht mehr in der Hand derer, die so etwas in einem unbedachten Moment vielleicht witzig finden und sich feiern lassen. Das sieht nämlich nicht jeder so“, ergänzt Polizeisprecher Wolfgang Baldes.

Der Laternenkletterer ist nach einem Hinweis inzwischen identifiziert worden. Jemand hatte ihn auf dem Video erkannt und die Behörden informiert. Zu dem jungen Mann liegen laut Baldes keine polizeilichen Erkenntnisse vor, die eine rechte Gesinnung nahelegen. Der Ruf „der Führer begrüßt“ sei keiner bestimmbaren Person zuzuordnen.

Nach dem Vorfall hatte sich das Festkomitee Kölner Karneval mit Vertretern der neun Traditionskorps symbolisch schützend vor die Synagoge an der Roonstraße gestellt. (red)