Anwohner, private Feiern, Kneipen, 2G-PlusWelche Regeln an Karneval in Köln gelten
Köln – Zehn Tage vor dem Auftakt des Straßenkarnevals an Weiberfastnacht wird langsam klarer, unter welchen Maßgaben die Jecken feiern können. 2G-Plus, in Innenräumen auch für Geboosterte, ist dabei die wichtigste Regel. In einer Allgemeinverfügung wurde am Montag bestätigt, was die Stadt bereits angekündigt hatte. Doch wie wirkt diese sich auf Anwohnerinnen und Anwohner oder Arbeitnehmer aus? Welche Bereiche in der Stadt sind abgesperrt und kann man auch ohne 2G-Nachweis Karneval feiern?Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was heißt die 2G-Plus-Regel für die Bürger?
Da die Stadt ganz Köln zu einer „Brauchtumszone“ erklärt hat, gilt flächendeckend 2G-Plus – wohlgemerkt nur für die, die Karneval feiern wollen. Im Verwaltungsdeutsch der Corona-Schutzverordnung (CSV) heißt das für alle, die sich zum „Zweck des geselligen Zusammenseins“ treffen. Mit Hütchen einkaufen oder im Kostüm zur Arbeit gehen darf jeder, wer aber beispielsweise biertrinkend zusammensteht, egal ob mit oder ohne Kostüm, muss einen 2G-Plus-Nachweis erbringen. Das gilt für Kölner Bürger wie für Gäste von außerhalb. Wenn also ein Düsseldorfer an Weiberfastnacht ein Kölner Museum besuchen will, braucht er dafür zumindest draußen im öffentlichen Raum keinen Nachweis.
Was bedeutet das für die Zülpicher Straße, die ja wie am 11.11. abgesperrt wird?
Wer in diesen Bereich hineinwill, wird auf jeden Fall kontrolliert. Zudem behält sich die Stadt vor, den Zugang bei Überfüllung zu schließen. Das Land sieht aber für abgesperrte Bereiche „angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner“ vor.
Gibt es abseits der Zülpicher Straße abgesperrte Bereiche?
Ja, aber nur dort, wo private Veranstaltungen stattfinden, für die ein Ticket benötigt wird. So wird es am Alter Markt auch ohne Rosenmontagszug an allen fünf Tagen eine Bühne und Tribünen geben, die im Jubiläumsjahr der Altstädter von den neun Traditionskorps und der Willi-Ostermann-Gesellschaft gemeinsam organisiert und bespielt werden. An Weiberfastnacht feiert zudem die Nippeser Bürgerwehr wie gewohnt draußen am Wilhelmplatz, auch hier sind personalisierte Tickets nötig. Ebenso für die Konzerte im Zelt des Veranstalters „Bonn Live“ am Jugendpark an allen Karnevalstagen mit teilweise zwei Events täglich. Am Tanzbrunnen findet an Weiberfastnacht nichts statt, die Party von Radio Köln fällt aus.
Kann ich auch ohne Impfung oder aktuellen Test in Köln Karneval feiern?
Wer nicht immunisiert ist, also keinen aktuell geltenden Genesenenstatus oder eine vollständige Impfung nachweisen kann, darf am öffentlichen Karneval nicht teilnehmen. Für alle Feiern ist 2G eine Grundvoraussetzung, dazu kommt ein tagesaktueller Schnelltest. In Innenräumen gilt auch für Menschen mit Auffrischungsimpfung (Booster) eine Testpflicht. Wer die 2G-Plus-Regel nicht erfüllt, darf sich auch draußen nicht in einer Gruppe zum Karnevalfeiern zusammentun, da dies unter das „gesellige Beisammensein“ fällt.
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Für private Feiern in der eigenen Wohnung müssen die Kontaktbeschränkungen der Corona-Schutzverordnung beachtet werden: Dabei gilt für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, dass sie sich „nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen“, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte sind aufgehoben.
Wie darf in den Kneipen gefeiert werden?
Über die Zugangsbeschränkungen hinaus kann man das noch nicht sagen. Müssen für alle Gäste Sitzplätze nachgewiesen werden oder können die Wirte wie in normalen Jahren ihre Kneipen leerräumen? Darf Bier nach draußen verkauft werden? Kann man Theken vor der Gastronomie aufbauen? Solche Details regelt auf Basis der Vorgaben des Landes eine Allgemeinverfügung der Stadt. Daran arbeiten Juristen in der Verwaltung gerade, am Freitag wird sie im Krisenstab diskutiert. Mit einer Veröffentlichung ist wohl erst Anfang kommender Woche zu rechnen.
Was sagt die Kölner Politik?
Die Grünen, stärkste Fraktion im Rat, begrüßen den Vorschlag der Verwaltung. Fraktionsvorsitzende Christiane Martin sagt: „Die verkündeten Regeln sind ein pragmatischer Umgang mit Karnevalsfeiern in Pandemiezeiten. Sie folgen der Erkenntnis, dass die Feiern in diesem Jahr nicht verboten und erst recht nicht verhindert werden können. Die gesamtstädtische Brauchtumszone wird dafür sorgen, dass sich Feiernde möglichst gut in der gesamten Stadt verteilen.“ Martin appelliert aber auch an die Eigenverantwortung der Jecken: „Jede und jeder einzelne Feierende trägt mit dem Kostüm auch jede Menge Verantwortung."
Deutliche Kritik kommt aus Reihen der SPD-Opposition. „Diese Idee der Stadtdirektorin kann nur ein schlechter Scherz sein. Wer soll denn in der ganzen Stadt die Einhaltung der wichtigen Corona-Regeln kontrollieren?“ fragt sich Fraktionschef Christian Joisten. Das Ziel müsse doch sein, einen möglichst sicheren Fastelovend zu organisieren und wiederholt seine Forderung nach klar begrenzten Zonen, in denen Wirte oder Karnevalsgesellschaften für die Einhaltung strenger 2G-Plus-Regeln sorgen sollten. „Die 'Macht hoch die Tür, die Tor macht weit'-Politik der Stadtdirektorin wird das gesamte Umland als Einladung verstehen, jetzt auf jeden Fall nach Köln zu kommen. Ob das im Sinne der Corona-Schutzverordnung der Landesregierung ist, darf bezweifelt werden. Gut für Köln ist es jedenfalls nicht.“