AboAbonnieren

Rückkehr zur NormalitätSitzungs- und Straßenkarneval in Köln scheint wieder möglich

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Party an Karneval (Archivbild)

Köln – Aufatmen bei den Verantwortlichen des Rheinischen Karnevals, eine Rückkehr zur jecken Normalität scheint möglich. Das gilt für den Sitzungs- wie für den Straßenkarneval. „Die Jecken haben den Schlüssel zum unbeschwerten und sicheren Feiern nun selbst in der Hand“, sagt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval (FK), nach einem Treffen der Karnevalsoberen aus Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen mit Vertretern der Staatskanzlei in Düsseldorf.

„Denn wer immunisiert ist, kann an allen Karnevalsveranstaltungen teilnehmen.“ Die Karnevalsgesellschaften könnten sich darauf einstellen, die organisatorischen Voraussetzungen für die Kontrolle der Impf-, Genesungs- und Testnachweise zu schaffen.

PCR-Test für Ungeimpfte ist Pflicht

Die Vorgaben der Landesregierung lassen unter den 3G-Plus-Bedingungen (also mit PCR-Test für ungeimpfte Personen in Innenräumen) gemeinsames Singen und Schunkeln, aber auch Aufzüge von Korps, Musikzügen und Tanzgruppen zu. Damit sind Karnevalssitzungen, -bälle und -partys wieder möglich, bei einer hundertprozentigen Auslastung der Säle.

Bei Karnevalsumzügen gilt ebenfalls die 3G-Regel für Geimpfte, Genesene und Getestete, wobei je nach Veranstaltungsformat an der frischen Luft ein Antigen-Schnelltest ausreicht. Die Umsetzung der Prüfung eventueller Verstöße gegen die 3G-Regeln erfolgt in Absprache zwischen den Veranstaltern und den kommunalen Behörden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Auch Kindern, die derzeit noch nicht geimpft werden können, soll das gemeinsame Feiern wieder ermöglicht werden. Sie gelten im Sinne der Coronaschutzverordnung durch die engmaschige Kontrolle durch regelmäßige, standardisierte Tests in Kitas und Schulen als getestet und dürfen daher auch an Veranstaltungen in Innenräumen uneingeschränkt teilnehmen. Was die Auslegung der neuen Corona-Schutzverordnung für die Sessionseröffnung am 11.11. bedeutet, ist im Detail im Moment noch nicht klar.

Die Willi-Ostermann-Gesellschaft hatte angekündigt, im abgesperrten Bereich ihrer Veranstaltung auf Alter Markt und Heumarkt eine 2G-Pflicht und personalisierte Tickets für den Zugang zu verlangen. Für den öffentlichen Raum ist die Stadt zuständig, die bei einem Runden Tisch mit allen Beteiligten Anfang September beraten will, ob es Sonderregelungen für diesen Tag geben sollte. Das könnte Bereiche wie die Altstadt, das Zülpicher Viertel und die Südstadt betreffen.