Auf Straßen und PlätzenStadt Köln hebt Maskenpflicht während Straßenkarneval auf
Köln – Die Stadt hat die bisher gültige Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht auf dem Kölner Stadtgebiet mit Ablauf zum 23. Februar aufgehoben – dabei handelt es sich um den Tag vor Weiberfastnacht. Während des Straßenkarnevals wird es also keine Maskenpflicht geben.
Seit dem 10. Dezember 2021 existiert die Maskenpflicht in sämtlichen Fußgängerzonen sowie in weiteren Straßen und Plätze – vor allem in den Einkaufsstraßen. Betroffen sind also zum Beispiel die Hohe Straße, Schildergasse und Breite Straße. Seit dem 24. Dezember 2021 gilt die Maskenpflicht zusätzlich auch auf den Wochenmärkten.
Ganz Köln wurde zur Brauchtumszone definiert
Die Stadt stützt sich bei ihrer Entscheidung, die Maskenpflicht während des Straßenkarnevals aufzuheben, darauf, dass die gesamte Stadt als Brauchtumszone definiert wurde. Das bedeutet, dass alle, die unter freiem Himmel Karneval feiern wollen, entweder vollständig geimpft und geboostert oder vollständig geimpft und frisch getestet sein müssen.
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In den von der NRW-Landesregierung geplanten Zonen wird für Feiernde die 2G-plus-Regel gelten. Wer in den vergangenen Tagen in der Innenstadt unterwegs war, konnte aber ohnehin feststellen, dass die Maskenpflicht auf den Einkaufsstraßen nur noch von wenigen Menschen beachtet wird – das dürfte auch an fehlenden Kontrollen liegen. (att)