Köln – Die Stadt Köln hat am Montagabend in ihrer neuen Allgemeinverfügung die bereits für den Kölner Karneval bekannt gegebenen Regeln offiziell festgezurrt. Damit gilt in der Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch ganz Köln als Brauchtumszone, in der Karneval unter der 2G-Plus-Regel gefeiert werden kann. „Aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Stadt Köln ist festzustellen, dass in Köln der Karneval im Gegensatz zum 11.11. im gesamten Stadtgebiet gefeiert wird.
Karneval in Köln ist ein dezentrales Fest, das sich nicht auf einzelne Hotspots beschränken lässt. Es ist mit einem erheblichen Ansturm von Feiernden und dicht gedrängten Menschenmengen zu rechnen, die überall im Stadtgebiet anzutreffen sind“, heißt es in der Verfügung. Wie genau sich das Feiern gestalten wird, ist an einigen Stellen aber noch unklar. Zu den bereits feststehenden Regelungen gibt es hier einen Überblick:
Wie voll dürfen die Kneipen an Karneval werden?
Das hängt ganz von der Größe des Ortes ab. Grundsätzlich gilt: Mehr als 750 Leute dürfen auch im größten Saal nicht zusammen Karneval feiern. Die Auslastung bemisst sich dann nach schwer zu überblickenden Regeln. Bis zu einer Personenanzahl von 250 Gästen ist es noch einfach, hier muss keine weitere Kapazitätsgrenze beachtet werden. Geht die absolute Zahl jedoch über 250 hinaus, darf die zusätzliche Auslastung des Saals bei maximal 50 Prozent liegen.
An der Stelle fängt das Rechnen an: Denn die 250 Personen gelten als gesetzt. Von der Höchstkapazität des Saals werden sie abgezogen, von der Differenz darf dann die Hälfte draufgerechnet werden. Ein Beispiel: Hat ein Saal oder ein Brauhaus eigentlich eine Höchstkapazität von 1000 Personen, dürfen an Karneval 625 rein. Zu den 250 darf die Hälfte von 750 (die Differenz zu den Tausend) kommen, also 375. Sollte der Saal größer sein und die Hälfte der Auslastung plus 250 Festplätze den Schwellenwert von 750 überschreiten, sind nicht mehr Gäste möglich. Die 750 Plätze dürfen also nicht an jedem Veranstaltungsort ausgereizt werden.
Wie viele Menschen dürfen Open Air zusammen feiern?
Veranstaltungen Open Air müssen eingezäunt und alle Teilnehmenden auf 2G-Plus kontrolliert werden – im Gegensatz zum Feiern drinnen sind Geboosterte hier von der Testpflicht befreit. Die 750 Personen gelten zwar grundsätzlich auch als Obergrenze. Mit einem Hygienekonzept ist es allerdings möglich, bis zu 10 000 Leute zuzulassen.
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Dazu muss eine Maskenpflicht gelten und es dürfen maximal 50 Prozent der regulären Kapazität reingelassen werden. Das wird an Karneval zum Beispiel am Tanzbrunnen gelten: Am Karnevalssonntag veranstaltet die Karnevalsgesellschaft Die Grosse von 1823 das Event „Schäl Zick“ mit Brings, Bläck Fööss und weiteren Bands. 6250 Tickets wurden dazu in den Vorverkauf gegeben. „Wir freuen uns sehr, dass das Land NRW und die Stadt Köln die Rahmenbedingungen geschaffen haben, die nun auch wieder Großveranstaltungen mit einem sicheren Hygienekonzept zulassen“, sagt Präsident Joachim Zöller.
Wo kann ich die Wagen des Rosenmontagszugs sehen?
Der Rosenmontagszug findet unter Corona-Bedingungen im Rhein-Energie-Stadion statt. Wer nicht zu den 8800 Zuschauerinnen und Zuschauern mit Ticket zählt, kann sich die 22 Persiflage-Wagen im Anschluss an den Umzug durchs Stadion im Stadtgebiet anschauen. Die Wagen werden an zwölf Standorten entlang des „alten“ Zugweges in der Innenstadt jeweils paarweise aufgestellt. Dort stehen sie bis Karnevalsdienstag gegen 14 Uhr. „So vermeiden wir auch Gedränge vor den einzelnen Wagen, die natürlich nachts beleuchtet sind und rund um die Uhr bewacht werden“, so Zugleiter Holger Kirsch.
Wie ausgelassen darf in den Kneipen gefeiert werden?
Für Oberbürgermeisterin Henriette Reker gilt der Kneipenkarneval explizit nicht als Tanzveranstaltung, was die Durchführung des Straßenkarnevals überhaupt erst möglich gemacht hat. Denn private Feiern mit Tanz dürfen nur stattfinden, wenn das Tanzen nicht „den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet“, wie es in der Corona-Schutzverordnung heißt. Entsprechend will die OB auch das Ordnungsamt anweisen: Wie viel in der Kneipe tatsächlich geschunkelt und gesprungen wird, dürfte damit kaum überprüft werden.
Mit wie viel Personal will die Stadt die Kontrollen durchführen?
„Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wird an den Karnevalstagen wie gewohnt mit erhöhter Personalstärke im Einsatz sein“, heißt es dazu von der Stadt. Die Durchsetzung der 2G-Plus-Regelung werde stichprobenartig kontrolliert, dabei konzentriere man sich vor allem auf die bekannten Innenstadtlagen, wozu insbesondere das abgesperrte Zülpicher Viertel gehören dürfte. Dazu reagiere man auf kurzfristige Beschwerden im gesamten Stadtgebiet.
Welche Konsequenzen gibt es für Karnevalsfeiern ohne Impfung, Genesung oder Test?
Wer Karneval feiert, ohne die 2G-Plus-Regel zu erfüllen und dazu zusätzlich zu einer Immunisierung durch überstandene Infektion oder Impfung keinen Test vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von mindestens 250 Euro. Wenn ein Wirt oder eine Wirtin die Regel nicht kontrolliert, drohen sogar 5000 Euro Strafe.