Am 11.11. dürfen in den Hauptbahnhöfen Köln und Bonn sowie am Südbahnhof keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden.
Neue Regelung für den 11.11.Bundespolizei erlässt Waffenverbot für Bahnhöfe in Köln und Bonn
Die Bundespolizei hat für den Karnevalsauftakt am Montag, dem 11. November, ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen an Bahnhöfen in Köln und Bonn angekündigt. Das betrifft die Hauptbahnhöfe Köln und Bonn und den Bahnhof Köln/Süd. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Beförderungsverbot oder einem Zwangsgeld von 200 Euro geahndet werden.
Karnevalsauftakt: Bundespolizei verbietet Waffen an Bahnhöfen in Köln und Bonn
Das Waffenverbot gilt von 6 Uhr am 11. November bis um 6 Uhr tags darauf für die Gebäudekomplexe der drei Bahnhöfe sowie deren Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die Bereiche der Stadtbahn. Neben Feuer- und Luftdruckwaffen sowie Messern ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern betrifft das Verbot auch alle Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt schwere Verletzungen verursachen können.
Bahnreisende dürfen Waffen weiterhin mitnehmen, wenn diese in einem geschlossenen und gesicherten Behälter transportiert werden. Auch Handwerker und Gewerbetreibende dürfen weiterhin Messer mit sich führen, solange sie nachweisen können, dass diese für einen konkreten Auftrag benötigt werden.
Die Polizei Köln hat vor Kurzem ebenfalls für eine Ausweitung der Waffenverbotszonen am 11.11. plädiert. Sie hat einen Antrag gestellt, die bisher geltenden Zonen in Köln an diesem Tag sowohl räumlich als auch zeitlich zu vergrößern. (red)