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Zu jung für Corona-HilfeKölner Restaurant-Betreiber bekommen kein Geld

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Trapas

Mattis Bank, Benedikt Lammers und Luka Bank (v.l.) betreiben das Trapas in der Lindenstraße.

Köln – Kleine Köstlichkeiten aus aller Welt – das bietet das Restaurant „Trapas“ in der Lindenstraße seit August letzten Jahres. Mutig eröffneten Benedikt Lammers und die Brüder Mattis und Luka Bank ihren Lebenstraum – in einer Zeit, als man nach dem ersten Lockdown zuversichtlich in die Zukunft schaute. Im Hintergrund als vierter im Bunde: Henning May von der Kölner Band AnnenMayKantereit. Alle vier kennen sich aus Schulzeiten auf dem Schillergymnasium.

Das Geschäft lief gut an – doch dann kam der zweite Lockdown. Das „Trapas“ beantragte die November- und Dezemberhilfe. „Das hat auch gut geklappt, wir haben den Oktober als Referenzmonat angegeben und dann jeweils 75 Prozent des Umsatzes bekommen“, sagt Lammers. Das Restaurant konzentrierte sich auf den Ausbau des Liefer- und Abholservices.

Nicht antragsberechtigt

Fest gerechnet hatte Lammers damit, dass das „Trapas“ wie viele andere Restaurants danach die Überbrückungshilfe III bekommt, die erst seit vergangener Wochen beantragt werden kann – und deren genaue Regeln auch erst seitdem bekannt sind. Und darin steht: Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die mindestens seit April 2020 auf dem Markt sind.

Damit ist klar: Das „Trapas“ bekommt keine weitere staatliche Unterstützung – wie alle anderen relativ neuen Gründungen. „Wir waren geschockt. Hätten wir das gewusst, hätten wir den Januar nicht durchgearbeitet, sondern zugemacht. Wir haben niemanden entlassen. Insgesamt haben wir einen niedrigen fünfstelligen Verlust gemacht“, sagt Lammers. Warum die Hilfe so plötzlich abbricht, sei nicht zu verstehen.

Gründer fallen durchs Raster

„Neuere Gründungen fallen tatsächlich komplett durch das Raster“, sagt Christoph Becker, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Köln. „Die Antragsvoraussetzungen waren lange unklar, vieles ist aus der Hüfte geschossen.“

Grundsätzlich müsse man aber unterscheiden zwischen der Sonderhilfe der Bundesregierung im November und Dezember und den Überbrückungshilfen, die EU-weit abgestimmt werden müssen. Bei den Sonderhilfen für besonders stark betroffene Branchen reichte der Nachweis, dass das Unternehmen mindestens seit September 2020 besteht. Dagegen war schon bei den Überbrückungshilfen I und II Voraussetzung, dass der Antragsteller mindestens seit September 2019 am Markt sein musste.

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„Wir hätten uns etwas mehr Solidarität erhofft“, sagt Lammers. Er und seine Kollegen wollen trotz allem weiterarbeiten und für die Gäste da sein. Den Lieferdienst werden sie weiter ausbauen. Damit kennen sie sich aus: Lammers war jahrelang bei der Bentobox im Lieferservice.

Hoffnung auf Notfallfonds

Eine kleine Hoffnung setzen sie auf den staatlichen Härtefallfonds. Und vielleicht eine Öffnung light, in der die 60 Außenplätze wieder genutzt werden können.

„Überbrückungshilfen können ohnehin keine Dauerlösung sein“, sagt Dehoga-Geschäftsführer Becker. „Wir drängen deshalb massiv auf Öffnungsszenarien. In der Gastronomie regiert die Angst.“