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Vorwürfe gegen NeurochirurgKölner Medizinstudent soll Patienten gefährdet haben

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Das Krankenhaus Merheim

Köln – Im Fall des fristlos gekündigten Neurochirurgen am Klinikum Merheim sind weitere Einzelheiten bekannt geworden. Demnach wirft die Klinik dem Privatdozenten nicht nur vor, über Monate hinweg einen Medizinstudenten im Praktikum unzulässigerweise und teils unbeaufsichtigt bei Operationen eingesetzt zu haben. In mindestens einem Fall soll der Student zudem einen Fehler begangen haben, der einen Patienten in „erhebliche Gefahr“ gebracht haben soll.

In einem weiteren Fall habe eine Operation wiederholt werden müssen, ebenfalls weil der Student einen Fehler gemacht haben soll. Die Klinik, so erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ weiter, will nun rückwirkend prüfen, bei welchen Operationen der Student zudem noch eingesetzt gewesen sein könnte.

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Der Fall Maarouf hatte vorige Woche bundesweit Schlagzeilen gemacht. Am Morgen des 8. Juli, einem Montag, hatte der Arzt ab 7.30 Uhr einen Patienten im OP vorbereitet. Dem Mann sollte ein Hirnschrittmacher eingesetzt werden. Um kurz vor neun Uhr, noch vor Beginn des eigentlichen Eingriffs, verließ Mohammad Maarouf dann den OP und erschien zu einem Gespräch mit dem Klinischen Direktor.

Während Maaroufs Anwalt sagt, der Chirurg sei zu seiner Überraschung zu diesem Termin zitiert worden, in dessen Verlauf er mit sofortiger Wirkung freigestellt wurde, betont die Klinik, das Gespräch sei Maarouf bereits drei Tage zuvor, am Freitag, telefonisch angekündigt worden.

Operation wurde abgebrochen

In jenem Telefonat habe der Direktor Maarouf auf Hinweise angesprochen, er solle einen Studenten verbotenerweise bei Operationen eingesetzt haben. Da der Chirurg die Vorwürfe am Telefon nicht habe entkräften können, soll der Direktor ihn für Montag zu einem persönlichen Gespräch einbestellt und ihn gebeten haben, alle für diesen Tag angesetzten Operationen zu verschieben. Dass Maarouf dennoch eine OP angesetzt und diese sogar schon begonnen hatte, als er um neun Uhr zu dem Termin erschien, habe er dem Klinischen Direktor in dem Gespräch nicht mitgeteilt. Die OP wurde abgebrochen, der Patient Tage später in der Uniklinik operiert.

Wie es heißt, soll das Gespräch nicht die Entlassung Maaroufs zum Ziel gehabt haben, vielmehr habe der Direktor seinem Arzt die Gelegenheit geben wollen, ausführlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dieser soll die Vorwürfe während der Unterhaltung aber eingeräumt und sogar geäußert haben, der Einsatz des Studenten sei ein „schwerer Fehler“ gewesen – für die Kliniken ein klarer Kündigungsgrund.

Gütetermin vor Gericht

Maaroufs Anwalt bestreitet, dass sein Mandant die Vorwürfe eingeräumt und von einem Fehler gesprochen habe, ebenso wie die Feststellung, der Student habe Eingriffe durchgeführt und bei zwei Operationen Komplikationen verursacht. Am Freitag treffen sich beide Parteien zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Die Kliniken haben zwischenzeitlich ihren Rechtsbeistand gewechselt und lassen sich nun von der Kanzlei Seitz vertreten. Die wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern.