Knöllchen in KölnWer auf einen Anwohnerausweis warten muss, kann Einspruch einlegen
Köln – Hinter der Windschutzscheibe des schwarzen Kleinwagens auf der Deutzer Freiheit lag gut sichtbar ein Zettel, auf dem der Fahrer oder die Fahrerin des Wagens um Verständnis gebeten hatte für seine Situation. Dass er oder sie vor kurzem in den Stadtteil gezogen ist, einen Anwohnerparkausweis beantragt hat, aber wegen der langen Wartezeiten für die Ummeldung bei den Bürgerämtern der Stadt noch einige Wochen ohne diesen Ausweis auskommen muss.
Reguläres Parken würde hier vier Euro pro Stunde kosten – werktags von neun bis 23 Uhr. Der Zettel war gerichtet an den Verkehrsdienst des städtischen Ordnungsamts. Daneben lag ein anderer Zettel – ebenso gut sichtbar – mit einer Telefonnummer. Unter dem Scheibenwischer klemmte ein Knöllchen, das ihm das Ordnungsamt trotz der Bitte geschrieben hatte. Für den Fahrer oder die Fahrerin des Autos könnte das ärgerlich gewesen sein, doch es gibt gute Aussichten, nicht auf den Kosten sitzenbleiben zu müssen.
„Mit Augenmaß zu Gunsten der Betroffenen“
Weil so ein Umzug mitunter eine kurzfristige Aktion sein kann, manchmal sogar muss und weil Termine zur Ummeldung beim Amt dagegen zumindest zurzeit in aller Regel nicht kurzfristig zu bekommen sind, hat die Stadt eine Härtefallregelung erlassen. Im Verwarngeldverfahren werde „mit Augenmaß zu Gunsten der Betroffenen entschieden“, falls diese glaubhaft machen können, dass sie auf einen Termin zur Ummeldung warten.
Heißt konkret: Das Knöllchen wird zwar geschrieben, theoretisch könnte nämlich jeder und jede mit einem Zettel behaupten, einen Anwohnerausweis beantragt zu haben. Wer dann aber den Bußgeldbrief von der Stadt bekommt und tatsächlich betroffen von langen Wartezeiten ist, kann dagegen Einspruch einlegen – und muss dann in aller Regel nicht bezahlen.
Millioneneinnahmen für die Stadt Köln
Das gilt sowohl für Menschen, die innerhalb Kölns oder von außerhalb nach Köln umgezogen sind und vorher keinen Anwohnerausweis hatten, als auch für jene, die einen solchen Parkschein aus ihrem alten Veedel hatten, dessen Name noch auf dem Zettel steht. Die Begründung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger zumindest finanziell keine Einbußen haben sollen, weil die Stadt momentan derartige Schwierigkeiten mit der Terminvergabe hat.
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Das Grundproblem nämlich ist immer noch nicht gelöst. Die Stadt weist aber darauf hin, dass ein neuer Anwohnerausweis online beantragt werden kann, wenn man schon an dieser Adresse gemeldet ist. Dieses Verfahren habe sich „bei den Fahrzeughaltern auch durchgesetzt, weshalb eigentlich niemand auf seinen Anwohnerparkausweis verzichten muss“, teilte die Stadt mit.
Parkknöllchen bedeuten nicht nur viel Arbeit für das Ordnungsamt, sondern auch sehr erhebliche Einnahmen für die Stadtkasse. Wie die Stadt mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 589.176 Knöllchen im sogenannten „ruhenden Verkehr“ geschrieben, also für fehlende oder abgelaufene Tickets auf regulären Parkplätzen, als auch für Falschparker etwa in Halteverboten. 13,5 Millionen Euro hat die Stadt allein mit den schon abgezahlten Knöllchen eingenommen, im vorvergangenen Jahr waren es sogar 14,4 Millionen Euro, im Jahr 2019 knapp zwölf Millionen.