AboAbonnieren

Prozess in Köln23-Jähriger nach heimtückischen Mord an Rentner verurteilt

Lesezeit 2 Minuten

Der Angeklagte mit seinen Verteidigerinnen

Köln – Es war Mord. Gleich drei entsprechende Merkmale sah die Schwurgerichtskammer im Fall des getöteten Valentin L. (79), der Anfang des Jahres nach einem Besuch im Altstadtlokal Hühnerfranz in seiner Deutzer Wohnung auf brutale Art ums Leben kam. Sie verurteilte den 23-jährigen Täter zu lebenslanger Haft. Er habe aus „Heimtücke, Habgier und zur Ermöglichung einer Raubtat“ gehandelt. Anders als die Verteidigung, die auf Totschlag plädiert hatte, gelangte das Gericht nach mehrtägiger Beweisaufnahme zur Überzeugung, dass der Angeklagte angesichts seiner „finanziell prekären Lage“ am Tattag „von Anfang an geplant habe, sich zu prostituieren“ und deshalb gezielt das stadtbekannte Lokal – so das Gericht – aufgesucht habe.

Der Angeklagte Ferdi M. hatte bis zuletzt beteuert, von sexuellen Diensten sei nie die Rede gewesen. Vielmehr habe er angenommen, die von Valentin L. angebotenen 30 Euro seien lediglich dafür gedacht, den Mann zu Fuß sicher nach Hause zu begleiten. Mangelnde Deutschkenntnisse hätten zusätzlich die Kommunikation erschwert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aufnahmen aus der Überwachungskamera des Lokals zeigten nach Überzeugung der Richter das Gegenteil: „Man sieht, wie sie dem Opfer offensichtlich zugewandt sind. Sie scherzen, reagieren adäquat, da findet ganz klar eine Kommunikation statt“, widerlegte die Kammer die angeblichen Sprachschwierigkeiten.

Prozess in Köln: Rentner mit „massiver Gewalt“ getötet

M. habe die Tat nicht von langer Hand geplant, wofür unzählige Fingerabdrücke in der Wohnung des Opfers sprächen. Aber nachdem er gesehen habe, wie vermögend Valentin L. war, habe er sich spontan zu dem Raubmord entschlossen. Um alle Räume nach Wertgegenständen zu durchsuchen, habe er den alten Mann „ausschalten“ müssen, mit einer bloßen Drohung sei das nicht getan gewesen: „Er wollte ungestört sein“, hieß es im Urteil, deshalb habe der Angeklagte sein Opfer „mit massiver Gewalt“ getötet und so furchtbar zugeschlagen, dass das Blut bis zur Decke spritzte und sämtliche Gesichtsknochen des Mannes gebrochen waren.

Dem Täter kamen die Ermittler bereits am nächsten Tag auf die Spur. Die Auswertung hatte ergeben, dass der Angeklagte mit seinem Handy zum Tatzeitpunkt in der Wohnung des Opfers eingeloggt war. M. war erst im November 2018 aus seiner Heimat Serbien nach Köln gekommen, lebte hier bei der Familie seines Bruders, der ausländerrechtlich geduldet ist. Am Tattag hatte er nachmittags noch mit seinem Neffen dessen Kindergeburtstag gefeiert.