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Rizin-Bomber-ProzessGericht spielt Privatgespräch vor – Angeklagte außer sich

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Die Angeklagte Yasmin H. beim Prozess in Düsseldorf.

Köln – In der Regel folgt Yasmin H., die mit ihrem Mann Sief Allah H. in Chorweiler einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit dem Biokampfstoff Rizin vorbereitet haben soll, dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf äußerlich gefasst und ruhig. Doch am Dienstag war die 43-Jährige für Momente außer sich. Der 6. Strafsenat ließ eine Aufnahme vorspielen, die bei der Telekommunikationsüberwachung des Paars entstanden ist.

Das aufgezeichnete Gespräch, an dem die Eheleute und ein Sohn der Angeklagten beteiligt waren und in dem es um ein Handy ging, das Sief Allah H. zurückforderte, ist wegen der Tonqualität schwer zu verstehen. Was Yasmin H. aufregte, war schlicht die Veröffentlichung; sie empfand es als Verletzung der Privatsphäre. Jan van Lessen, Vorsitzender des Senats, machte ihr deutlich, man sei „selbstverständlich gehalten, diesen Beweis zu erheben“, schließlich gehe es um den Vorwurf des „Anschlusses an eine terroristische Vereinigung“. „Wir brauchen eine Pause für die Nerven“, sagte Verteidigerin Seda Başay-Yıldız . Danach erklärte sie, ihre Mandantin entschuldige sich dafür, dass sie sich so aufgeregt habe. Sie sei sehr empfindlich, wenn es um die Kinder und deren Persönlichkeitsrechte gehe.

Rizin-Bomber-Prozess: Beweisanträge abgelehnt

Zu Beginn der Verhandlung hatten die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft eine Reihe von Beweisanträgen der Verteidigung abgelehnt. So werde es nicht zur Wahrheitsfindung beitragen, eine Frau, die in Tunesien lebt und mit dem Ehepaar bekannt sein soll, als Zeugin zu vernehmen, denn sie könne nur vom Hörensagen Auskunft geben. Anwältin Başay-Yıldız ließ weitere Anträge folgen. Sie betreffen unter anderem Konten bei Ebay und Paypal und sollen dem Beweis dienen, dass die Angeklagte keine Rizinussamen bestellt und bezahlt und auch nicht gewusst hat, dass ihr Mann es tat, der sich für die Terrormiliz Islamischer Staat begeisterte und Anleitungen zum Bombenbau wie auch salafistisches Propagandamaterial bezog.

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Hatte Yasmin H. überhaupt nichts mit Anschlagsplänen zu tun? Indizien sprechen dagegen. Dazu gehört ein sichergestellter Zettel, der am Dienstag erneut in den Prozess eingeführt wurde. Darauf sind in einer Handschrift, die der Angeklagten zugeschrieben wird, Stoffe notiert, die – so heißt es in einem Vermerk des Bundeskriminalamts – „toxische Wirkung hervorrufen können“, von Bittermandel über Blausäure und Frostschutzmittel bis zu Blauem Eisenhut.