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Rizin-Bomber-ProzessVerteidigung fordert Freilassung für angeklagte Ehefrau

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Die Angeklagte Yasmin H. beim Prozessauftakt

Düsseldorf – Im Prozess gegen den Tunesier Sief Allah H. und seine deutsche Ehefrau Yasmin H., die ab Herbst 2017 in Chorweiler einen islamistischen Bombenanschlag mit dem hochgiftigen Biokampfstoff Rizin vorbereitet haben sollen, hat Verteidigerin Seda Başay-Yıldız am Dienstag vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf beantragt, den Haftbefehl gegen ihre Mandantin aufzuheben oder gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Die 43-jährige Angeklagte, die seit Ende Juli 2018 in Untersuchungshaft sitzt, weiter im Gefängnis zu lassen sei „unverhältismäßig“, denn die bisherige Beweisaufnahme, die im Juni begonnen hat, reiche nicht aus, einen dringenden Tatverdacht zu begründen. Der grundgesetzlich verankerte Freiheitsanspruch überwiege den staatlichen Anspruch auf Strafverfolgung. Schwer belaste Yasmin H. die Trennung von ihren fünf minderjährigen Kindern.

Angeklagte durch Ehemann entlastet

Der Antrag stützt sich im Wesentlichen auf die umfangreiche Einlassung von Sief Allah H., die sein Verteidiger Serkan Alkan am vorherigen Verhandlungstag vorgetragen hatte und die Yasmin H. entlastet. Der 31-jährige Angeklagte hatte versichert, niemals einen Terroranschlag in Deutschland geplant und dafür geeignete „Objekte“ ausgespäht zu haben. Allerdings gab er zu, im Wunsch nach einer Ausreise in das syrische Gebiet, das damals von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) kontrolliert wurde, Kontakt zu IS-Angehörigen aufgenommen und salafistisches Propagandamaterial sowie Anleitungen zum Bombenbau bekommen zu haben.

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Zudem räumte er ein, sich Material für einen Sprengstoffanschlag besorgt und damit herumexperimentiert zu haben. Dies sollte dem Zweck dienen, bei seiner Einreise in das IS-Gebiet militärische Kenntnisse vorweisen zu können.

Schwanger und mit Kindererziehung beschäftigt

Sief Allah H. habe „glaubhaft ausgeführt“, dass er zu keinem Zeitpunkt den Entschluss gefasst habe, eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu verüben, sagte Anwältin Başay-Yıldız. Bestehe also schon gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht, so gelte dies erst recht für seine Frau. Weder habe sie bei der Beschaffung von Material noch bei der Herstellung eines Sprengsatzes oder des Giftstoffes Rizin mitgewirkt. Schwanger und vollauf mit der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder beschäftigt, habe sie keine Kenntnisse davon gehabt, was ihr Mann trieb. Der habe „Ausreden“ benutzt, damit sie keinen Verdacht schöpfe.

Der Senat hat der Bundesstaatsanwaltschaft bis zum nächsten Verhandlungstag am 12. November Zeit gegeben, Stellung zum Antrag der Verteidigung, dessen Begründung in Teilen wie ein vorweggenommenes Plädoyer auf Freispruch anmutete, zu nehmen.