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Prozess um durch Betonplatte getötete AutofahrerinWichtiger Zeuge macht von seinem Schweigerecht Gebrauch

Lesezeit 3 Minuten
Eine entfernte Betonplatte liegt auf der Autobahn (Archivbild).

Eine entfernte Betonplatte liegt auf der Autobahn (Archivbild).

Dem 62 Jahre alten Hauptangeklagten werden Totschlag und vorsätzliche Baugefährdung durch Unterlassen vorgeworfen.

Im Prozess um den Tod einer 66-jährigen Autofahrerin, die im November 2020 auf der A3 bei Dellbrück von einer herabstürzenden Lärmschutzplatte erschlagen wurde, hat die Verteidigung von zwei der drei Angeklagten am Freitag die Aussagen von Zeugen zu ihren Gunsten gewertet. Ein weiterer Zeuge – ein Bauingenieur, der bei der Errichtung der Lärmschutzwände an der A3 zwischen der Auffahrt Dellbrück und dem Autobahnkreuz Köln-Ost eine wichtige Rolle gespielt haben soll – machte von seinem Schweigerecht Gebrauch, weil er sich sonst selbst hätte belasten können.

Dem Bereichleiter der Baufirma wird unter anderem Totschlag vorgeworfen

Dem 62 Jahre alten Hauptangeklagten werden Totschlag und vorsätzliche Baugefährdung durch Unterlassen vorgeworfen. Er war Bereichsleiter der Baufirma, die vom Landesbetrieb Straßenbau damit beauftragt war, die Autobahn zwischen den genannten Anschlussstellen auszubauen. Dazu gehörte der Bau von 200 Betonstützwänden mit davor gehängten Platten. Der Ingenieur soll dafür verantwortlich sein, dass in sieben Fällen abweichend von der freigegebenen Planung Haltewinkel aus Stahl verbaut und „eigenmächtige Schweißarbeiten“ vorgenommen wurden, sodass der Schutz vor Korrosion nicht ausgereicht habe. Ein vom Landesbetrieb gefordertes statisches Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Haltekonstruktionen untauglich waren. Der Beschuldigte habe dies zur Kenntnis genommen, sei aber untätig geblieben und habe die Berechnung zum Nachweis der fehlenden Tragfähigkeit nicht übersandt. Im November 2008 habe der Landesbetrieb den Bau abgenommen unter dem Vorbehalt, die Tragfähigkeit der Winkel sei noch nachzuweisen.

Die anderen Angeklagten hätten versäumt, ein Gutachten einzufordern

Die anderen Angeklagten, zwei 59 Jahre alte Ingenieure, sind ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs. Ihnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen zur Last gelegt. Sie seien für die Überwachung des Bauwerks zuständig gewesen, hätten es jedoch versäumt, erneut zu prüfen und das Gutachten einzufordern; zumindest hätten sie eine eigene statische Prüfung veranlassen müssen. Christoph Lepper, der einen von ihnen verteidigt, weist den Vorwurf zurück – und sieht eine Schuld bei dem Mann, der die Aussage verweigerte. Dieser habe in verantwortlicher Position von den irregulären Haltekonstruktionen Kenntnis gehabt, den Abnahmevorbehalt entworfen und sei mit der Gewährleistung befasst gewesen. In einer beruflichen E-Mail habe er dann behauptet, „alle angezeigten Mängel“ seien „mittlerweile ordnungsgemäß beseitigt worden“, sagte Lepper.

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Eine der Zeugen, die gehört wurden, betreute seinerzeit einen Abschnitt des Bauwerks. Er sagte, der Ingenieur, der sich vor Gericht nicht äußern mochte, sei zuständig für die Stützwände gewesen. Das Abnahmeprotokoll nehme Bezug auf ein Schreiben von ihm, in dem es heiße, dass ein statischer Nachweis nachzureichen sei. Also habe sich der Ingenieur „der Sache angenommen“, hob Lepper dessen Verantwortlichkeit hervor.

Kerstin Stirner, die den Hauptangeklagten verteidigt, unterstrich: In keinem der Protokolle der Besprechungen auf der Baustelle, die der Zeuge erwähnt hatte, stehe „auch nur ein einziges Wort“ zu den Haltekonstruktionen: „Das ist offenbar nicht besprochen worden.“ Beim Auftakt des Prozesses hatte sie betont, der ehemalige Bereichsleiter habe die Berechnung zur mangelnden Tragfähigkeit der Haltewinkel nicht gekannt und erst recht nicht unterschlagen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.