Schwerverletzt hatte das Opfer den Anschlag auf offener Straße überlebt.
Staatsanwältin fordert FreisprücheAttentat auf Kölner Geschäftsmann bleibt wahrscheinlich ungesühnt
Die Hintergründe eines fast tödlich verlaufenen Attentats auf einen Geschäftsmann in Porz-Wahn vor nunmehr achteinhalb Jahren werden sehr wahrscheinlich nicht mehr aufgeklärt. Beim laufenden Strafprozess gegen den mutmaßlichen Schützen und den vermeintlichen Auftraggeber hat die Staatsanwältin am Montag im Landgericht jeweils einen Freispruch für die Angeklagten beantragt.
Köln: Attentäter schoss sechsmal auf Geschäftsmann
Feststellen lasse sich lediglich, dass der Geschäftsmann in jenem Mai 2016 zum Opfer eines Anschlags geworden sei. Er habe zu einem Termin fahren wollen, seine Aktentasche in seinem Skoda verstaut, als sich plötzlich ein Ford mit Luxemburger Kennzeichen genähert habe. Einer der Insassen, laut Staatsanwältin maskiert „wie im Western mit einem Tuch über der Nase“, eröffnete das Feuer.
Sechsmal wurde geschossen. Eine Kugel zertrümmerte den Ellbogenknochen, eine weitere durchschlug das Bein des Geschäftsmanns. Weitere Schüsse verfehlten ihr Ziel, wohl auch, weil in der Straße in Wahn eine Baustelle installiert war und das Auto des Schützen nicht weiterkam. Der Beschossene überlebte, musste im Krankenhaus aber viermal operiert werden. Er leidet bis heute.
Köln: Kein Beweis für Täterschaft des Angeklagten
Es lasse sich nach der Beweisaufnahme nicht feststellen, wer nun wirklich auf den Mann geschossen habe. Es sei zwar eine Zigarette eines der Angeklagten mit dessen DNA im Tatortbereich gefunden worden. Und es habe Hinweise eines V-Manns gegeben, ein „Tunesier aus Longerich“ habe die Schüsse abgegeben. Auch wurde das Nummernschild für das Tatfahrzeug in dem Stadtteil gefunden.
Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes reichte die Gesamtschau aller Indizien aber nicht aus. Die Staatsanwältin mutmaßte, dass der jüngere Angeklagte auch beim vorherigen Ausspähen des Tatorts beteiligt gewesen sein könnte, dabei vielleicht die Kippe weggeschnippt habe. Doch auch das habe sich im Verfahren nicht beweisen lassen. Daher sei nur ein Freispruch die Konsequenz.
Köln: Geschäftspartner erst spät belastet
Auch der laut Anklageschrift als Auftraggeber bezeichnete Mitangeklagte sei freizusprechen, so die Staatsanwältin. Bei diesem handelt es sich um einen ehemaligen Geschäftspartner des Opfers, man hatte in der Kölner Innenstadt zusammen ein Restaurant betrieben. Der Verletzte hatte den Mann zuletzt schwer belastet, Schulden beim früheren Geschäftspartner als mögliches Motiv genannt.
Die Staatsanwältin bemängelte das Aussageverhalten des Geschädigten. Im Ermittlungsverfahren habe er den Geschäftspartner ausdrücklich nicht als möglichen Auftraggeber benannt, später aber schon. Auf dessen widersprüchlichen Aussagen sei ebenfalls keine Verurteilung zu stützen. Eine Entscheidung in dem Fall will die zuständige Schwurgerichtskammer am Donnerstag verkünden.