Ein Orkan sorgte im ganzen Land für Verwüstung. Ein Autofahrer wurde verletzt und forderte nun Schmerzensgeld vor dem Landgericht Köln.
Bei Sturmtief verletztAutofahrer fordert in Köln Schmerzensgeld nach Baumunfall
Ein Autofahrer hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, nachdem ihm ein Baum auf das Fahrzeug gestürzt war. Der Mann wurde dabei verletzt, forderte Schmerzensgeld und reichte letztlich Klage beim Kölner Landgericht (Aktenzeichen: 5 O 69/22) ein. Eine Haftung des Landes wegen einer Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht sah das Gericht im aktuellen Fall allerdings nicht.
Köln: Sturmtief „Eberhard“ sorgte für Chaos
Zwei schräg gewachsene Hainbuchen hätten sein Auto im Bereich der Front und der A-Säule getroffen und ihn erheblich verletzt, hieß es in der Klage. Der Mann war am 10. März 2019 mit seinem Auto auf der Luxemburger Straße unterwegs. Zu dem Zeitpunkt tobte Sturmtief „Eberhard“, das für große Verwüstungen und Bahnchaos im ganzen Land und auch Tote gesorgt hatte.
Die Hainbuchen seien, anders als die umliegende Baumbepflanzung, blattlos oder mit braunen Blättern bestückt gewesen, der Kläger nahm einen Fäulnisschaden an. Das sei auch äußerlich erkennbar gewesen. Bei ordnungsgemäßer Pflege wären die fauligen Bäume rechtzeitig entfernt worden. Das Land NRW habe die Stelle nicht regelmäßig überprüft, behauptete der Autofahrer.
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Land Nordrhein-Westfalen spricht von höherer Gewalt
Der Autofahrer bestritt vor Gericht auch den zwischenzeitlichen Einwand der Behörde, dass die Bäume tatsächlich nur fünf Tage vor dem Ereignis einer Kontrolle unterzogen worden seien. Und wenn, dann sei das nicht gründlich genug geschehen, die besondere Schräglage und die schlechten sandigen Bodenverhältnisse an der Unfallstelle hätten mit einbezogen werden müssen.
Das Land wies den Vorwurf einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht insgesamt zurück, doch selbst bei Unterstellung einer solchen wäre diese nicht kausal für den behaupteten Schaden geworden. Denn die Ursache für das Umstürzen der Bäume sei allein höhere Gewalt in Form des Orkantiefs gewesen. Daher sei auch kein Schmerzensgeldanspruch gegeben.
Kölner Landgericht weist Klage vollumfänglich ab
„Das Landgericht Köln hat die Klage nach zwischenzeitlich umfangreicher Beweisaufnahme unter anderem durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nun vollumfänglich abgewiesen“, teilt eine Sprecherin mit. Die fehlende Belaubung und unterschiedliche Ausbildung der Blütenstände der umgestürzten Bäume im Vergleich zu den anderen Bäumen sprächen nicht für eine Erkrankung.
Zwar habe der Gerichtsgutachter den genauen Zustand der Bäume zum Unfallzeitpunkt nicht ermitteln können, da inzwischen zu viel Zeit vergangen sei. Untersuchte Baumreste und vom Kläger vorgelegte Fotos würden allerdings eher dafür sprechen, dass die Bäume zum streitgegenständlichen Zeitpunkt gesund gewesen seien. Letztlich konnte der Kläger seine Behauptung also nicht beweisen.