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In KölnBetrüger manipulieren Pfandautomaten und erbeuten 586.000 Euro

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Symbolbild.

Köln – Am Einweg-Pfandautomaten im Supermarkt läuft es für gewöhnlich so ab: Der Kunde schiebt PET-Flasche oder Dose in die Öffnung, die leeren Behälter werden gescannt und anschließend zusammengepresst, und anschließend erhält er jeweils 25 Cent auf einem Bon gutgeschrieben. In einem spektakulären Fall war es Betrügern jedoch gelungen, einen entscheidenden Schritt auszulassen. So jagten sie ein und dasselbe Pfandgut immer wieder durch die Maschine.

Pfand im Wert von 586.000 Euro zu unrecht abgerechnet

Die Täter, darunter selbständige Händler, hatten eigene Pfandautomaten so manipuliert, dass die Plastikflaschen und Metalldosen unversehrt wieder herauskamen; gleichzeitig zeigte der Bon aber eine erfolgte Verwertung an. Das Pfandgut soll unglaubliche 2,3 Millionen mal zu unrecht gescannt worden sein, so dass laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von 586.000 Euro entstand.

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jürgen Graf im Landgericht Köln.

Irgendwann war der übergeordneten Pfandstelle aufgefallen, dass dieselben Händler aus Köln und dem Raum Düsseldorf immer wieder horrende Summen an Leergut abgerechnet hatten. Da lief der lukrative Betrug aber schon knapp zehn Monate. Es kam zu Durchsuchungen und Festnahmen, ein mutmaßlicher Hintermann wurde aber mangels Beweisen freigesprochen.

Angeklagter soll falsche Bescheinigungen ausgestellt haben

Am Dienstag musste sich ein Mittäter vor dem Kölner Landgericht verantworten, dessen Verfahren vor knapp zwei Jahren wegen geringer Schuld schon mal gegen eine Geldauflage von 6000 Euro eingestellt worden war. Da der 52-Jährige das Geld aber nicht an die Gerichtskasse gezahlt hatte, wurde sein Verfahren wieder aufgenommen, sodass es nun erneut zur Hauptverhandlung kam.

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Der Angeklagte soll Komplizen, die bereits Bewährungsstrafen von sechs und neun Monaten Haft erhalten hatten, falsche Bescheinigungen für die angebliche Entsorgung des gepressten Pfandguts ausgestellt haben. So wollten die Betrüger bei einer Kontrolle nachweisen, dass bei ihnen tatsächlich 340 Tonnen an zerstörten Dosen und Flaschen angefallen seien.

Bereits wegen ähnlicher Taten in Düsseldorf verurteilt

Erst im November war der Beschuldigte in Düsseldorf wegen ähnlicher Taten zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Hinblick darauf wollte die Richterin das Kölner Verfahren einstellen – unter der Bedingung, dass das nicht rechtskräftige Urteil aus Düsseldorf akzeptiert werde. Dem stimmte der Täter nach Beratung mit seinem Verteidiger Jürgen Graf zu.

Bereits 2016 hatte das Kölner Amtsgericht einen Getränkehändler zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte eine PET-Flasche mit einem Pfandwert von 25 Cent rund 176.000 Mal durch seinen Pfandautomaten geschoben und so etwa 44.000 Euro ergaunert. Eine langweilige Tätigkeit sei das gewesen, er habe nebenbei Radio gehört, sagte der Täter damals beim Prozess.