Köln – Wegen einer Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter musste sich eine Altenpflegehelferin am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Nach einem Zeugenhinweis hatten Polizisten die 25-Jährige, die mit ihrem Lebensgefährten und einem Freund an dem Tag ein Spiel des 1. FC Köln besuchen wollte, im vergangenen September auf der Luxemburger Straße gestoppt.
Streit um E-Scooter am Barbarossaplatz
Dem Polizeieinsatz vorausgegangen war ein Streit der Angeklagten vor der Filiale der Sparkasse am Barbarossaplatz. Drei Elektroroller des Anbieters Lime standen hier, die die Gruppe mieten wollte. Als ein weiterer Nutzer dazukam und monierte, dass die 25-Jährige die Scooter blockiere, folgte eine Schimpftirade der Pflegerin, die damit endete, dass sie ihr Gegenüber anspuckte.
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„Das war Körperverletzung“, meinte der Zeuge bei der Verhandlung im Amtsgericht zu dem Spuckvorfall, daher habe er die Polizei alarmiert und die Beamten damit eher zufällig auf die Trunkenheitsfahrt aufmerksam gemacht. Die Frau habe den Roller im Schritttempo gefahren, zeitweise habe sie das Gefährt auch geschoben. Gestoppt wurde sie nach rund 200 Metern.
Angeklagte will Roller lediglich geschoben haben
Die Angeklagte stritt ab, den Roller gefahren zu haben, ausschließlich geschoben habe sie diesen, was die Handy-App angeblich auch im Fahrtenverlauf mit einer gestrichelten Linie anzeige. Der dritte Roller sei ursprünglich für jemand anderen gedacht gewesen, der aber nicht aufgetaucht sei. Peinlich sei ihr lediglich, dass sie in Richtung des Zeugen gespuckt und diesen beleidigt habe.
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Der Lebensgefährte der Angeklagten sagte, vorausgefahren zu sein und seine Fahrt schnell gestoppt zu haben, um nach seiner Freundin zu sehen – und da habe sie den Roller geschoben. Sollte sie vorher tatsächlich gefahren sein, dann allenfalls „ein kleines Stück“. Der Dritte im Bunde behauptete gar, seine Bekannte habe den E-Scooter gar nicht bewegt, sondern er selbst.
Angeklagte soll auch Polizisten beleidigt haben
Verteidiger Claus Eßer forderte einen Freispruch; zwar sei der Alkoholwert von 1,3 Promille durch eine Blutabnahme belegt, nicht aber die Fahrt mit dem E-Scooter. Im Zweifel müsse das Gericht für die Angeklagte entscheiden. Die Richterin verhängte letztlich 800 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze zu je 40 Euro). Der Anzeigenerstatter habe glaubhaft ausgesagt, so die Richterin.
Per Gerichtsbeschluss hatte man der Angeklagten bereits im Mai den Führerschein abgenommen, die Richterin verlängerte die Sperrfrist noch um drei Monate. Der Fahrerin droht eine MPU, nachdem sie bei der Polizei auch noch den Konsum von Cannabis erwähnt hatte. Auch soll sie die Beamten beleidigt haben; es wartet also noch ein weiterer Strafprozess auf die Dame.