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Kurioser Fall vor Kölner GerichtMann verklagt seinen Bruder wegen zwei Papageien

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Die Brüder stritten in Köln unter anderem um einen Senegalpapagei.

Köln – Wem gehören die Papageien Grisu und Tweety? Diese Frage musste das Kölner Amtsgericht in einem kuriosen Verfahren klären (Aktenzeichen: 125 C 193/21). Verklagt hatte ein Kölner seinen jüngeren Bruder auf Herausgabe der Tiere, die zunächst beim Vater der Streitparteien geblieben waren. Nach einer Erkrankung entbrannte ein Streit um die Besitzrechte. Das Gericht traf nun eine klare Entscheidung.

Köln: Streit um Senegal- und Graupapagei

Der grün und orange gefiederten Senegalpapagei Tweety und der Graupapagei Grisu waren nach dem Auszug des Klägers aus der elterlichen Wohnung zunächst dort verblieben. Thema wurden die Vögel, nachdem die Mutter der Streitparteien gestorben und der Vater an Demenz erkrankt war und schließlich in ein Heim umziehen musste. Der jüngere Bruder hatte die Tiere an sich genommen.

Die Vögel seien zu Unrecht beim Bruder gelandet, sagte der Kläger. Daran ändere auch nichts, dass der Vater, der inzwischen verstorben ist, womöglich den Wunsch geäußert habe, dass die Papageien beim jüngeren Sohn unterkämen. Denn dem Vater hätten die Tiere nicht gehört, auch wenn dieser sich nach dem Auszug des Klägers weiter um diese gekümmert habe.

Kölner Gericht: Biss in den Finger als Beweis

Senegalpapagei Tweety habe er vor etwa 30 Jahren eigenhändig gefangen, trug der Kläger im Amtsgericht vor. „Dabei biss der Papagei dem Kläger in den Finger“, heißt es im Gerichtsurteil. Der Vogel habe erst losgelassen, nachdem er in einen Käfig gesetzt worden sei. Der Bruder des Klägers habe sich an der Aktion nicht beteiligt, wie eine Zeugin und Bekannte der Brüder berichtete.

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Die schmerzhaft klingende und nicht widerlegte Anekdote des Klägers reichte dem Gericht, es sah ihn als den rechtmäßigen Besitzer des Senegalpapageis an. Das Gericht urteilte, „dass derjenige Sachherrschaft hat, der das Tier gefangen hat“. Die bloße Anwesenheit und möglicherweise psychische Unterstützung des Bruders reiche nicht aus. Zumal dieser damals Angst vor Vögeln gehabt habe.

Auch den Graupapagei sprach das Amtsgericht dem Kläger zu. Als Streitwert setzte der Zivilrichter 1000 Euro fest. Der unterlegene Bruder kann noch Berufung gegen die Entscheidung einlegen.