Köln-ChorweilerMann sticht auf Nachbarn ein und kommt mit mildem Urteil davon
Köln – Als Polizisten den 9. Stock des Hochhauses in der Stockholmer Allee in Chorweiler aufsuchten, entdeckten sie Blut an den Wänden, Türen und auf dem Boden. Spuren, die von einem fast tödlich geendeten Streit unter Nachbarn im Hausflur zeugten. Am Montag musste sich einer der Männer wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Köln-Chorweiler: Nachbarn in Hochhaus mit Messer attackiert
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sich der Nachbar im Flur des Hochhauses zunächst mit dem Vater des 29-jährigen Angeklagten gestritten. Der Sohn sei dazugekommen, habe ein Messer gezogen und zugestochen. Der Nachbar erlitt schwere Verletzungen, Magensaft war in seinen Bauchraum ausgetreten; er wurde zeitnah in der Kölner Uniklinik operiert.
Über seinen Verteidiger Dr. Jürgen Graf räumte der Angeklagte die Tat weitgehend ein. Er habe seinen Vater auf dem Boden liegen und den Nachbarn auf dessen Brust knien sehen. „Dann hat der in seiner Tasche rumgefummelt, ich dachte, er zieht ein Messer“, sagte der Beschuldigte. Da habe er nicht gezögert, sei in die Wohnung gelaufen und habe sich ein Obstmesser aus der Küche gegriffen. Als der Nachbar dann aufgestanden war, habe er zugestochen, was ihm jetzt leid täte.
Opfer aus Chorweiler wurde Teil des Magens entfernt
„Mir wurde ein Teil des Magens entfernt“, schilderte das Opfer (43) im Zeugenstand. Über den Ursprung des Streits berichtete er, dass seine Wohnungstür aufgebrochen gewesen sei, als er am Tattag vergangenen Februar nach Hause gekommen war. Er habe den Nachbarn von nebenan beschuldigt, da er mit diesem schon häufiger aneinander geraten sei.
Aus Wut habe er dann eine Bierflasche im Hausflur an die Wand „gepfeffert“, woraufhin die Nachbarn aus der Wohnung gestürmt seien und ihn attackiert hätten. Der Vater des Angeklagten sagte hingegen aus, mit der Flasche angegriffen worden zu sein. Seit dem Tattag sei aber nichts mehr vorgefallen.
Verteidiger des Täters spricht von Nothilfe
Der Verteidiger deutete an, dass es in der Vergangenheit häufiger zu Belästigungen seitens des Verletzten gekommen sei, auch sei dieser wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Tatsächlich zeigte sich der offenbar betrunkene Nachbar auch im Gerichtsgebäude aggressiv. Nach seiner Aussage belästigte er auf dem Gerichtsflur die Zeugen und stimmte Lieder an, woraufhin Wachtmeister auf ihn einwirkten.
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Der Anwalt brachte die Möglichkeit einer Nothilfe ins Spiel, da der Sohn große Angst um seinen kranken Vater gehandelt habe. Gleichwohl bot der Angeklagte dem Nachbarn ein Schmerzensgeld von 3000 Euro im Rahmen eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs an. Der Staatsanwalt stufte den Verletzten als relativ unglaubwürdig ein und gestand dem Angeklagten zu, mit der Situation überfordert gewesen zu sein; das sei aber kein Grund gewesen zuzustechen.
Urteil: Kölner Richter setzt milde Geldstrafe fest
„Es hätte viel dramatischere Folgen haben können“, so der Ankläger, der aber eine milde Geldstrafe von 3200 Euro forderte. Dem folgte der Richter, der ebenfalls nur eine fahrlässige Körperverletzung zugrunde legte, da der Sohn seinem Vater tatsächlich helfen wollte.
„Sie haben falsch, aber nicht ganz unvertretbar reagiert“, hieß es in der Urteilsbegründung, daher sei nicht von einer vorsätzlichen Tat auszugehen.