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Geänderte Corona-TeststrategieDas müssen Eltern von Kölner Grundschulkindern wissen

Lesezeit 3 Minuten
Lolli-Test Schule Grundschule Imago

Eine Lehrerin führt mit Grundschulkindern Lolli-Tests auf das Coronavirus durch. (Archivbild)

Köln – Weil die Coronazahlen rasant steigen und die Labore mehr und mehr an ihre Kapazitätsgrenze kommen, gelten seit dem heutigen Mittwoch Änderungen in der Teststrategie für Grundschulen. Hintergrund ist der Beschluss von Bund und Ländern, sensible Bereiche wie das Gesundheitswesen bei den als besonders genau geltenden PCR-Tests zu bevorzugen. Schulen gehören nicht dazu. Nach der kurzfristigen Ankündigung des NRW-Schulministeriums am Dienstag, das Testverfahren umzustellen, herrschen unter vielen Kölner Eltern und ihren Kindern Unsicherheit und Verwirrung. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Was hat sich bei den Schultestungen geändert?

Bisher mussten Kinder in Grund- und Förderschulen zweimal in der Woche an einem Lolli-PCR-Test teilnehmen. Seit Anfang des Jahres gab dafür jedes Kind zwei Tests ab: einen für den Pool-Test der gesamten Klasse und einen für einen möglichen Einzeltest, der nur im Falle eines positiven Pools ausgewertet wurde. Nur durch die Untersuchung dieser Einzelproben konnte festgestellt werden, welche Schüler der Klasse tatsächlich infiziert waren. Ab sofort wird an Grundschulen nur noch der Klassen-Pool als PCR-Test ausgewertet. Im Fall eines positiven Pools fallen die anschließenden Einzel-PCR-Tests weg. Sie werden durch Schnelltests ersetzt. Nach Aussage des Schulministeriums waren zuletzt mehr als 20 Prozent der Lolli-Tests der Schulen positiv.

Für welche Schulen gilt das geänderte Verfahren?

Die Änderung betrifft aktuell ausschließlich Grundschulen, teilt das Ministerium mit. Für alle Förderschulen bleibe das bestehende Lolli-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten: „Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für diese Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet“.

Was passiert, wenn in der Klasse meines Kindes der Pooltest positiv war?

Alle Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nach Auskunft des Schulministeriums nur dann am nächsten Tag wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen können. Sie müssen so lange an jedem Schultag ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen, bis das nächste negative Pooltest-Ergebnis vorliegt. Andernfalls wiederholt sich das Prozedere entsprechend.

Welcher Schnelltest zählt als Nachweis? Reicht ein zu Hause durchgeführter Selbsttest?

Ein negativer Selbsttest, den Schüler zu Hause machen, reicht nicht, um am Unterricht teilzunehmen. Es gibt dazu zwei Möglichkeiten: Die betroffenen Kinder testen sich vor Unterrichtsbeginn in der Schule mit Antigenschnelltests. Alternativ können sie auch das Ergebnis einer offiziellen Testeinrichtung vorlegen. In der am Dienstagabend vom Ministerium verschickten Schulmail heißt es dazu: „Wir bitten die Eltern, bei einem positiven Poolergebnis – wenn möglich – einen Bürgertest bei ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen.“

Auch einzelne Kölner Schulen wie die GGS Müngersdorf appellieren an die Eltern, im Falle eines positiven Pools die anschließenden Selbsttests in einem Testzentrum durchführen zu lassen. Tests in der Schule seien zwar theoretisch möglich, jedoch „aus mehreren Gründen problematisch und nicht realisierbar“, wie es in einer Mail der Schulleitung an die Eltern heißt. Schüler und Lehrer einer Klasse seien einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, wenn mindestens ein infiziertes Kind an der Testung in der Klasse teilnimmt. Außerdem hält die Schulleitung die Testergebnisse aufgrund der recht komplizierten Handhabung für Kinder für „weniger aussagekräftig“.

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Was passiert, wenn der anschließende Schnelltest positiv ausfällt?

Kinder, deren Schnelltest in der Schule positiv ist, müssen sich dem Ministerium zufolge „umgehend in häusliche Isolation begeben“. Die Eltern werden informiert und müssen ihr Kind so schnell wie möglich abholen. In dem Zusammenhang sollten Eltern möglichst flexibel bleiben: „Zugleich bitten wir die Eltern, an dem Tag, an dem der Antigenschnelltest durchgeführt wird, eine mögliche Abholung des Kindes in den frühen Morgenstunden sicherzustellen“, heißt es dazu aus dem Schulministerium.

Nach einem positiven Schnelltest in der Schule müssen Eltern ihr Kind in einer Teststelle testen lassen – ein Schnelltest reicht. Wenn dieser positiv ausfällt, gilt das Kind als infiziert und kann sich erst nach sieben Tagen mit einem offiziellen Schnelltest oder einem PCR-Test freitesten. Eltern müssen außerdem selbstständig das Gesundheitsamt über die Corona-Infektion informieren.