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Sicherheit in KölnPolizei stuft Chorweiler nicht mehr als „gefährlichen Ort“ ein

Lesezeit 3 Minuten

Eine Polizeikontrolle an der Haltestelle Kalk Post.

Chorweiler – Die Polizei führt Teile von Chorweiler behördenintern nicht mehr als „gefährlichen Ort“. Der Grund: Im Stadtteil ist es nach Bewertung der Polizei deutlich sicherer geworden. Allein von 2014 auf 2015 sei die Straßenkriminalität an den Brennpunkten um mehr als acht Prozent zurückgegangen, bestätigte ein Behördensprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, ohne konkrete Zahlen zu nennen.

Folgerichtig hat die Polizei die einst als „verrufen“ geltenden Straßenzüge in Chorweiler um Weichselring und Weserpromenade nun von der Liste jener Orte gestrichen, an denen Beamte ohne konkreten Anlass Personen und Taschen kontrollieren dürfen.

Kontrollen ab jetzt nicht mehr ohne Weiteres möglich

Grundsätzlich sind solche Kontrollen nur zulässig, wenn die Polizei auch einen konkreten Tatverdacht hat, zumindest aber einigermaßen sichere Anhaltspunkte für kriminelles Verhalten. Ausnahmen sind so genannte „gefährliche Orte“: Hier darf die Polizei fast jeden grundlos überprüfen – außer Menschen, die sich berechtigt dort aufhalten, zum Beispiel Anwohner, Lieferanten oder KVB-Fahrgäste an einer Haltestelle.

Die Hoffnung: Straftäter werden diese Stellen künftig meiden, wenn sie dort ständig mit Streifengängen und Kontrollen rechnen müssen. Die rechtliche Grundlage bildet Paragraf 12 des Polizeigesetzes NRW.

In Köln führt die Polizei derzeit 13 „gefährliche Orte“, an denen die Kriminalität höher ist als anderswo in der Stadt. Die Kneipenviertel an den Ringen sowie um die Lichtstraße in Ehrenfeld etwa tauchen auf der Liste auf, weil dort auch Trickdiebe und Räuber unterwegs sind. Am Eigelstein verkehren trotz Sperrbezirks nach wie vor Prostituierte, Zuhälter und Freier. Der Kölnberg dient unter anderem Kriminellen als Rückzugsort.

Anzahl der „gefährlichen Orte“ in Köln schwankt

Die Zahl der „gefährlichen Orte“ schwankt: Manche verschwinden von der Liste, wenn die Kriminalität sinkt, andere kommen neu hinzu. Auch darf jeder Polizist nach eigenem Ermessen und eigener kriminalistischer Erfahrung einen Ort spontan als „gefährlich“ einstufen. Seine Begründung muss allerdings vor Gericht Bestand haben.

Manche Orte gelten auch nur zeitweise als „gefährlich“ nach Polizeigesetz– etwa der Bereich um das Rhein-Energie-Stadion kurz vor, während und unmittelbar nach Heimspielen des 1. FC Köln. Wie groß ein solcher Ort sein darf, ist juristisch nicht festgelegt, jedoch keine kompletten Stadtteile.

Warum Paragraf 12 den Beamten die Arbeit erleichtert, verdeutlicht ein Beispiel: Ein Polizist sieht vor einem Kaufhaus einen Mann, der Frauen hinterherschaut. Verboten ist das nicht, eine Kontrolle wäre nicht rechtens. Weil aber in der Gegend zuletzt einige Handtaschenraube verübt wurden, ist das Gebiet zum „gefährlichen Ort“ erklärt worden – somit darf nun jeder kontrolliert werden.

Das sind die 13 gefährlichen Orte in Köln

Folgende 13 Orte stuft die Polizei in Köln aktuell als Kriminalitätsbrennpunkt ein:

Hohenzollernring (Altstadt-Nord)

Martinsviertel und Trankgasse (Altstadt-Nord)

Eigelstein (Altstadt-Nord)

Meschenich (Kölnberg)

Neuehrenfeld (Hornstraße)

Girlitzweg (Vogelsang)

Lichtstraße/Vogelsanger Straße (Ehrenfeld)

Rhein-Energie-Stadion (Müngersdorf, nur bei Heimspielen des 1. FC Köln)

Wiener Platz (Mülheim)

Kalk-Post (Kalk)

Gottfried-Hagen-Straße/Rolshover Straße (Humboldt-Gremberg)

Olpener Straße (Höhenberg)

sowie einzelne Straßenzüge im Stadtteil Vingst. (ts)

Brennpunkte in Nordrhein-Westfalen

Außer den 13 „gefährlichen Orten“ in Köln gibt es landesweit nur noch zwölf weitere von der Polizei definierte „gefährliche Orte“: sechs in Recklinghausen, zwei in Essen und je einer in Borken, Dortmund, Hagen und Wuppertal.

Diese Zahlen hat die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU genannt. Die Liste lasse allerdings keinen genauen Rückschluss darauf zu, wie sicher oder unsicher eine Stadt tatsächlich ist, warnen Experten. Orte, an denen gehäuft Straftaten begangen werden, gebe es zum Beispiel auch in Düsseldorf oder Duisburg. Ob die Polizei eine Gegend aber auch als „gefährlich“ nach Polizeigesetz einstuft, bleibt jeder Behörde selbst überlassen. (ts)