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Neuer StrafkatalogVielen Kölnern droht bald der Führerscheinentzug

Lesezeit 3 Minuten
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Eine mobile Blitzanlage auf der Deutzer Brücke. Das Ordnungsamt hat seine Kontrollen trotz der Pandemie nicht verringert.

  1. Seit dem 28. April gilt die neue Straßenverkehrsordnung – und seitdem werden Verkehrssünder deutlich härter bestraft.
  2. Daran hat auch die Corona-Pandemie nichts geändert. Das Ordnungsamt hat in den vergangenen Wochen genauso viel geblitzt wie eh und je.
  3. Warum daher nun vielen Kölnern der Führerscheinentzug droht, lesen Sie hier.

Köln – Am 28. April ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Seitdem gelten auf Deutschlands Straßen mitunter deutlich härtere Strafen für Verkehrsverstöße wie Parken auf Geh- und Radwegen oder das Durchfahren einer Rettungsgasse. Gerade auch Temposünder müssen tiefer in die Tasche greifen, vor allem aber: sie müssen schneller ihren Führerschein abgeben als vorher.

Wer innerorts ab 21, außerorts ab 26 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, ist die Fahrerlaubnis vorerst los. Zuvor galt das erst bei Verstößen ab 31 Kilometer pro Stunde. Das merkt auch die Bußgeldstelle des Ordnungsamts. Die Zahl der Temposünder, denen ein Führerscheinentzug droht ist massiv gestiegen. Vom 28. April bis 22. Mai registrierte die Stadtverwaltung 1018 Geschwindigkeitsvergehen, die ein Fahrverbot zur Folge haben können. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres mussten gerade einmal 94 Raser ihr Auto für ein bis drei Monate stehen lassen.

Gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren folgen noch

Die aktuelle Zahlen seien noch mit Vorsicht zu genießen, betont die Verwaltung. Zu besagten 1018 möglichen Fahrverboten müssen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren durchgeführt werden – womöglich kommt der ein oder andere Temposünder doch noch um den Führerscheinentzug herum. Zudem sei auch deshalb der direkte Vergleich zum Vorjahreszeitraum teilweise schwierig, weil in der Corona-Zeit der motorisierte Verkehr mitunter um bis zu 50 Prozent zurückging.

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Das jedoch würde bedeuten, dass bei einem Verkehrsaufkommen ohne Pandemie-Bedingungen, in dem mehr Autofahrer unterwegs sind, möglicherweise sogar noch mehr Temposünder registriert worden wären. Unterm Strich muss man kein Prophet sein um zu sagen, dass – auch unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten der vergangenen Wochen – seit Einführung des neuen Strafenkatalogs deutlich mehr Autofahrer ihre Fahrerlaubnis werden abgeben müssen als das im Vorjahreszeitraum der Fall war.

Coronabedingt viel niedrigeres Verkehrsaufkommen

Dass in der neuen Straßenverkehrsordnung bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 statt 31 Kilometern pro Stunden der Lappen futsch ist, hat sich bei vielen Rasern also offenbar noch nicht herumgesprochen. 832 der 1018 möglichen Führerscheinentzüge fallen in diesen Tempobereich, in dem vor dem 28. April lediglich ein Bußgeld und Punkte im Zentralregister in Flensburg fällig gewesen wären. Auffällig ist, dass selbst beim coronabedingt viel niedrigeren Verkehrsaufkommen gerade außerorts deutlich mehr Raser verzeichnet wurden als in Vorjahreszeitraum.

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Die Tempomessstelle (l.) am Heumarer Dreieck blitzte im vergangenen Monat besonders oft. 

Da auf der Autobahn weniger Menschen unterwegs waren und es deshalb auch weniger Stau gab, hatten die besonders Eiligen freie Fahrt – und wurden geblitzt, interpretiert die Verwaltung die Zahlen. So haben vier Fahrer das Kunststück fertig gebracht, auf der Autobahn mehr als 70 Kilometer pro Stunde zu schnell zu sein. Das schaffte im Vorjahreszeitraum kein einziger.

Verkehrskontrollen durch Corona-Pandemie nicht eingeschränkt

Und geblitzt hat das Ordnungsamt auch während der Pandemie genauso viel wie eh und je, versichert die Stadt: „Die Geschwindigkeitsüberwachung des Verkehrsdienstes der Stadt Köln und deren Anzahl der Kontrollen waren durch die Corona-Pandemie nicht eingeschränkt.“ Das gilt übrigens auch für die Überwachung des ruhenden Verkehrs, „außer zum Beispiel an der Ehrenstraße, wo die Verkehrsüberwachung das samstägliche Halteverbot durchgesetzt hat, damit Passanten Mindestabstände bei hohem Publikumsverkehr einhalten beziehungsweise auf die Parkbuchten ausweichen konnten“, erklärt die Stadt.

Wie viel Bußgeld die Stadt durch die neue Straßenverkehrsordnung einnehmen wird, steht noch nicht fest. Auch hier müssen erst die Anhörungsverfahren abgeschlossen sein. Da jedoch etwa die Strafe für Tempo-Überschreitungen von bis zehn Kilometern pro Stunde, die mit weitem Abstand am häufigsten begangenen werden, von 15 Euro (zehn Euro außerorts) auf 30 Euro (20 Euro außerorts) verdoppelt wurde, dürfte klar sein: Es wird sehr viel mehr sein als im Vorjahr.