Freiwillig oder nicht?Kölnerin zeigt ihren Ehemann nach Geschlechtsverkehr an
Köln – „Mehr oder minder freiwillig“, so formulierte es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, habe eine Kölnerin mit ihrem Ehemann geschlafen, nachdem dieser von einer Türkei-Reise zurückgekehrt war, „die Durchführung von Geschlechtsverkehr“ verlangt und sich an seiner Frau gerieben hatte. Nun musste sich der 52-Jährige wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht verantworten.
Sex zugestimmt zur Wahrung des Ehefriedens
Zur Wahrung des Ehefriedens, so heißt es in der Anklage, habe die Frau dem Geschlechtsakt zugestimmt, im Verlauf aber einen Krampf im rechten Bein verspürt. Sie habe den Ehemann dann aufgefordert von ihr abzulassen, was dieser nicht beachtet habe. „Es gelang ihr nicht ihn wegzudrücken“, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe sich über den Willen seiner Frau hinweggesetzt und einfach weitergemacht.
Einen Tag später habe der Mann aus Kalk erneut Sex von seiner Ehefrau gefordert, was diese diesmal entschieden abgelehnt habe. Daraufhin soll er das Handy der Frau an sich genommen und sich im Schlafzimmer eingeschlossen haben – womöglich, um nach Hinweisen auf eine Affäre zu suchen. Die Ehefrau und die gemeinsame erwachsene Tochter sollen daraufhin die Tür geöffnet haben, woraufhin der Familienvater beide Frauen geschlagen haben soll.
Ehefrau und Tochter schweigen im Zeugenstand
Es waren schwere Vorwürfe, die den Angeklagten für mehrere Jahre hinter Gitter hätten bringen können. Im Zeugenstand verweigerte die mutmaßliche Geschädigte jedoch die Aussage; als Ehefrau ihr gutes Recht. „Dann können Sie jetzt gehen“, sagte Andrea Fuchs zu der Zeugin und fragte, ob diese Auslagen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend machen wollte. Als daraufhin der Ehemann etwas brabbelte, wurde die Richterin ungehalten: „Entschuldigung, jetzt rede ich und Sie sind einfach still.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Auch die Tochter, die den Vater der Körperverletzung beschuldigt hatte, machte in der Verhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Auf Anregung der Richterin wurde daraufhin auf die Vernehmung der am Fall beteiligten Polizeibeamten verzichtet; da die Aussagen der Zeugen nicht mehr verwertet werden durften. Da der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, konnte das Gericht den Sachverhalt nicht aufklären. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging somit ein Freispruch.
Mehrere Gründe für Verweigerung der Aussage
Dass Frauen getätigte Anzeigen gegen den eigenen Ehemann zurückziehen oder die Aussage vor Gericht verweigern, sei ein häufig zu beobachtendes Phänomen, sagt Rechtsanwältin Eva Kuhn, die eine Vielzahl von Opfern in der Nebenklage vertritt.
Die Gründe seien vielfältig, dazu gehören die Versöhnung, aber auch die Angst vor weiteren Übergriffen. „Oft wollen die Frauen auch einfach nur ihre Ruhe“, so Kuhn, sie seien überfordert. Ratsam sei es, sich rechtlichen Rat zu holen, den könne etwa eine Opferschutz-Organisation vermitteln.