Beim DiscounterStreit um Behindertenparkplatz eskaliert – Kölner Frisör angeklagt
Köln – Mit seinem BMW X1 hatte ein Kölner Frisör und vierfacher Familienvater beim Discounter Lidl in Ehrenfeld auf einem Behindertenparkplatz gehalten und sofort den Unmut eines Kunden auf sich gezogen. Was danach passierte, brachte den 36-Jährigen nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung auf die Anklagebank im Kölner Amtsgericht.
Köln-Ehrenfeld: Streit um Behindertenparkplatz bei Lidl
Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft dem BMW-Fahrer vor, den anderen Kunden wüst beschimpft zu haben, nachdem dieser auf den Parkplatz für Behinderte hingewiesen habe. „Halt die Fresse und halt dich da raus, Du Arschloch“, soll der Angeklagte geäußert haben, im Zeugenstand berichtete der betroffene Gebäudereiniger noch von weiteren vulgären Beleidigungen.
Er habe daraufhin die Polizei gerufen, so der Zeuge, und den BMW-Fahrer aufgefordert, bis zum Eintreffen der Beamten vor Ort zu bleiben. Stattdessen habe der Mann gedroht, dass er den Kontrahenten zu Hause besuchen würde und sei schließlich im Rückwärtsgang losgefahren – gegen das Bein des Streitpartners. Laut Anklage trug dieser eine Prellmarke davon.
BMW-Fahrer streitet Vorwürfe ab
Der Angeklagte schilderte die Situation anders. Er habe zwar auf dem Behindertenparkplatz gehalten, aber nur, um seiner schwangeren Schwester eine Flasche Wasser zu reichen, da dieser plötzlich übel gewesen sei. Wo er geparkt habe, habe er zunächst gar nicht realisiert. Der andere Kunde habe ihn direkt wüst beleidigt. Angefahren habe er diesen nicht.
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„Du weißt nicht, wer ich bin in Köln“, habe der angebliche Geschädigte laut Verteidigerin Harriet Krüger bei dem Vorfall im März vergangenen Jahres geäußert. Der Mann habe Fotos vom Auto des Mandanten gemacht und gedroht, diese im Internet hochzuladen. Der Mandant habe sich sogar für das Falschparken entschuldigt, doch sein Gegenüber sei nicht zu bremsen gewesen.
Amtsrichterin will weitere Zeugenaussagen einholen
Ein „komplettes Anfahren“, wie es der Zeuge geschildert hatte, bezweifelte die Anwältin auch schon deshalb, da im Krankenhaus bis auf eine kleine Prellung keine weiteren Verletzungen festgestellt worden seien. Verteidigerin Krüger vermutete am Rande des Prozesses, dass es dem Gebäudereiniger möglicherweise auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld ankomme.
Amtsrichterin Astrid Bernards und die Staatsanwältin boten dem Angeklagten an, das etwas undurchsichtig erscheinende Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, was dieser ablehnte. Der Frisör möchte einen Freispruch erreichen. Der Prozess wurde daraufhin vertagt. Jetzt sollen weitere unbeteiligte Zeugen vernommen werden, um den Vorfall gänzlich aufklären zu können.