Wegen CoronaKölner Ehepaar klagt nach USA-Aufenthalt gegen Quarantäne-Pflicht
Köln – Ein Kölner Ehepaar, das aus den USA zurück nach Köln reist, hat erfolglos versucht, die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne zu umgehen. Vor dem Verwaltungsgericht stellte das Paar einen entsprechenden Antrag. Aus Florida wollte es im Laufe der Woche den Rückflug über New Jersey antreten – und anschließend nicht in der eigenen Kölner Wohnung verweilen müssen.
Die beiden Kölner sehen sich durch die Quarantäne-Anordnung in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt und haben zur Begründung des Eilantrags angegeben, sie hätten die Wohnung in Miami wegen der Ausgangsbeschränkungen nur selten zum Einkaufen verlassen.
Befreiung von der Quarantäneverpflichtung ist möglich
Zunächst hatte die Stadt Köln eine Befreiung von der Quarantäneverpflichtung abgelehnt, dem Paar jedoch angeboten, für einen geplanten Arztbesuch unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
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Auch auf dem Rechtsweg blieben die beiden ohne Erfolg: Dem Kölner Verwaltungsgericht zufolge ist die Quarantänepflicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Das Gericht begründete die Entscheidung auch mit den hohen Infektionszahlen in Florida und New Jersey. Die Ansteckungsgefahr in diesen US-amerikanischen Bundesstaaten sei im Vergleich zu den Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen in den letzten sieben Tagen ungleich höher.
Eine Befreiung von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne in Einzelfällen sei mit einer plausiblen Begründung und einem geringen Infektionsrisiko zwar grundsätzlich denkbar. In diesem Fall seien diese Voraussetzungen allerdings nicht erfüllt, so das Gericht.