In Köln war der beschuldigte 54-Jährige als Betreuer im offenen Ganztag an einer Grundschule tätig.
Auf den PhilippinenKölner soll Eltern zum sexuellen Missbrauch ihrer Kinder aufgefordert haben
Ein Betreuer von Grundschülern im offenen Ganztag muss sich wegen der Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch vor dem Kölner Landgericht verantworten. Nachts am Computer soll der heute 54-jährige Angeklagte diversen Eltern auf den Philippinen per Videochat und gegen Bezahlung explizite Anweisungen zum Missbrauch ihrer Kinder gegeben und dabei keine Grenzen gekannt haben.
Köln: Chats mit abartigen Anweisungen sichergestellt
Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht ließ sich der beschuldigte Familienvater am Dienstag von einem Wachtmeister in Saal 2 des Justizgebäudes führen. Seit November sitzt die pädagogische Kraft in Untersuchungshaft. Nach einem Hinweis aus den USA hatten die deutschen Ermittler eine Razzia durchgeführt, Kinderpornos und belastende Chatverläufe auf dem Laptop des Kölners gefunden.
Die sichergestellten Chats zeichnen das Bild eines pädophilen und sadistischen Menschen, für den eine Kinderseele keinen Wert haben kann. Laut Anklage soll der Mann per Chat vor allem von in finanzieller Not befindlichen Müttern die abartigsten Handlungen verlangt haben. Vom Missbrauch der Kinder jeglichen Alters war die Rede, von möglichen Verbrennungen, Exkrementen und Hunden.
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Kölner Anklage: Mutter sollte kleinen ihren Sohn missbrauchen
Ein skrupelloser Anbieter auf den Philippinen, so die Anklage, habe den Kontakt hergestellt. Die Kommunikation soll letztlich über ein Chatprogramm mit Videofunktion am Computer erfolgt sein. 1500 philippinische Pesos und damit umgerechnet 23 Euro soll der Kölner mehrfach angeboten haben, für „drei Tage die ganze Familie“. Etwa sollte eine Mutter ihren kleinen Sohn missbrauchen.
Anhand der Chatverläufe und der dort laut Anklage präsentierten Zahlungsbelege für die verlangten „Dienstleistungen“ geht die Staatsanwaltschaft offenbar von zumindest teilweise erfolgtem Kindesmissbrauch auf den Philippinen aus. In mehreren Fällen betonte die Staatsanwältin aber auch, dass es unklar sei, ob die gewünschten Praktiken auch tatsächlich umgesetzt worden seien.
Kölner Verteidiger sprechen von schwieriger Beweislage
Vergeblich hatte die Verteidigung versucht, die Öffentlichkeit zur Verlesung der Anklageschrift ausschließen zu lassen. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann stufte das öffentliche Interesse höher ein als die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten. Einlassen wollte der Mann sich nicht, die Anwälte verlangten zunächst die Aussetzung des Verfahrens zur Sichtung weiterer Chatverläufe.
„Es existieren keine Videos oder Bilder der behaupteten Taten und es sind keine etwaigen Mittäter oder Geschädigte bekannt“, erklären die Verteidiger Maximilian Klefenz und Frank Hatlé auf Anfrage und sprachen von einer schwierigen Beweislage. Selbst wenn die Chats tatsächlich von dem Mandanten stammen sollten, „wäre nicht bewiesen, dass die Handlungen, über die geschrieben wurde, auch realisiert wurden“. Der Prozess wird fortgesetzt.
Übergriffe am Arbeitsort des Angeklagten, einer Kölner Grundschule, soll es nach Ermittlungen der Polizei nicht gegeben haben.