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Strafprozess in KölnFriseur soll zehnjährigen Jungen im Salon missbraucht haben

Lesezeit 2 Minuten
Der beschuldigte Friseur mit seinem Verteidiger Tobias Westkamp beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der beschuldigte Friseur mit seinem Verteidiger Tobias Westkamp beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Verteidiger Tobias Westkamp kündigte eine Einlassung seines Mandanten vor Gericht an.

Ein bis zu seiner Verhaftung in Sülz tätiger Friseur muss sich seit Freitag wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Köln verantworten. Der 38-jährige Angeklagte soll einen zur Tatzeit zehnjährigen Jungen beim Haareschneiden sexuell motiviert berührt und bei einer späteren Gelegenheit auch vergewaltigt haben. Dem Kerpener droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

Köln: Opfer war Stammkunde in Sülzer Friseursalon

Schon einige Zeit war der Junge, der vor Gericht von einer Opfer-Anwältin vertreten wird, Kunde in dem Friseursalon des Angeklagten. Die Eltern schickten das Kind inzwischen alleine zu dem Friseur. Bei der ersten Tat im September vergangenen Jahres habe der Mann seinem auf dem Frisierstuhl sitzenden Opfer in die Hose gegriffen und es unsittlich berührt, führte der Staatsanwalt aus.

Bei einem weiteren Termin ein halbes Jahr später habe der Angeklagte das Opfer laut Anklage unter dem Vorwand des Haarewaschens ins Bad des Salons geführt, die Tür abgeschlossen und sich an dem Kind vergangen. Danach habe er dem Jungen die Haare geschnitten und geäußert, dieser solle doch nun häufiger in den Salon kommen. Offenbar vertraute der Zehnjährige sich danach seinen Eltern an.

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Kölner Friseur sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft

Es kam zur Festnahme durch die Polizei. Seit mehreren Monaten sitzt der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft, nun startete der Prozess – allerdings mit Verzögerung, da dem aus Syrien stammenden Angeklagten zuvor noch die Anklageschrift übersetzt werden musste. Verteidiger Tobias Westkamp kündigte dann eine bereits schriftlich fixierte Einlassung des Mandanten an.

Zu hören bekamen die Prozessbeobachter die Ausführung des Angeklagten allerdings nicht. Anwalt Westkamp stellte den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, da in der Einlassung Umstände aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, „dazu gehört das Sexualleben“, zur Sprache kommen würden. Das Interesse der Öffentlichkeit überwiege in diesem Fall nicht, sagte Westkamp.

Kölner Landgericht: Kind soll Zeugenaussage erspart bleiben

Die Vorsitzende Richterin stimmte den Ausführungen des Verteidigers zu, ein entsprechender Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit sei bereits vorbereitet. Die Richterin betonte aber ausdrücklich, dass auch die Persönlichkeitsrechte des jungen Opfers gewahrt werden müssten. Mehrere Stunden sagte der Angeklagte danach aus, offenbar auch zu seinem Lebenslauf.

Wieder in öffentlicher Hauptverhandlung ordnete die Richterin an, dass die polizeiliche Aussage des Opfers schriftlich in den Prozess eingeführt werden solle, dem Kind damit auch eine Zeugenaussage im Gerichtssaal bliebe. Das spricht für eine geständige Einlassung des Angeklagten. Bei strittigen Sachverhalten müssen die Geschädigten in der Regel aussagen. Der Prozess wird fortgesetzt.