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Wegen Trinkgeld-KasseGekündigte Mitarbeiterin randaliert in Kölner Bäckerei

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Symbolbild

Köln – Eine ehemalige Mitarbeiterin hat in einer Bäckereifiliale in der Kölner Innenstadt gewütet und eine Verkäuferin nach einem lautstarken Disput mit einem Kuchenteller getroffen. Am Freitag musste sich die Frau daher und wegen weiterer Vergehen vor dem Amtsgericht Köln verantworten.

Ehemalige Mitarbeiterin wirft mit Teller in Bäckerei

Im Zuge der Insolvenz der Bäckereikette Oebel hatte die 36-Jährige ihre Kündigung erhalten. Sie war in der Filiale in der Hohe Straße eingesetzt und der Meinung, dass ihr noch ein Anteil aus der Trinkgeldkasse zustehe, mit der Mitarbeiter laut Anwalt auf einen gemeinsamen Ausflug sparten.

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„Du dreckige Schlampe“ war noch das netteste, was die Angeklagte der ehemaligen Kollegin vergangenen September an Kopf geworfen hatte, da diese ihr eine Auszahlung des Geldes verweigert hatte. Dann flog der Teller vom Verkaufstresen, der die Mitarbeiterin leicht am Fuß traf.

Passantin vor der Uni Mensa attackiert

In einem weiteren Fall hatte sich die 36-Jährige vor der Uni Mensa zu gestenreich unterhalten, dass sie eine Passantin mit ihren Händen berührte. Als die daraufhin zur Vorsicht gemahnt hatte, schimpfte die Angeklagte los und zerkratzte der ihr fremden Frau die Unterarme.

Ebenfalls aggressiv aufgefallen war die Dame im Club Bahnhof Ehrenfeld. Nach einem Rauswurf durch die Securitys warf die Frau zwei Bierflaschen nach den Club-Mitarbeitern und verfehlte diese nur knapp. „Es tut mir sehr leid“, bedauerte die Angeklagte ihr Verhalten.

Kölnerin misshandelte ihre Tochter

Der Anwalt erklärte die Ausbrüche der Frau so, dass diese sich in dieser Zeit in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe. Sie sei von ihrem Ehemann, einem Uni-Professor, verlassen worden, dann habe sie ihre Arbeitsstelle verloren und damit den geregelten Tagesablauf.

Die Mandantin habe daher auch zu trinken begonnen. Zuletzt war die Frau vor dem Amtsgericht verurteilt worden, weil sie ihre Tochter verprügelt hatte; das Kind kam in ein Heim. Im jetzigen Verfahren setzte der Richter eine Geldstrafe von 1000 Euro fest (100 Tagessätze á 10 Euro).