Zweckentfremdung10.000 Euro Bußgeld für Kölner Wohnungsbesitzer
Köln – Ein saftiges Bußgeld von 10.000 Euro hat die Stadt Köln einem 26-jährigem Taxifahrer aus Hennef auferlegt, der seine Dachgeschosswohnung in Kalk als Touristenunterkunft angeboten haben soll. Am Mittwoch wehrte der Mann sich vor dem Kölner Amtsgericht gegen das Knöllchen – teilweise mit Erfolg.
Köln: Stadt geht von hohen Mieteinnahmen aus
Ermittlungen hätten ergeben, dass die schlichte Dachgeschosswohnung des 26-Jährigen in dem Kalker Mehrfamilienhaus Mieteinnahmen von mehr als 3000 Euro pro Monat abgeworfen hätten. Hochgerechnet bis heute wären das in 19 Monaten knapp 60.000 Euro, wenn man von einer Vermietung an 20 Tagen im Monat ausginge, so die Stadt.
Der Anwalt des früheren Möbelpackers führte aus, sein Mandant sei gar nicht zu belangen, da die strittige Wohnung an dessen Eltern vermietet sei. Die Satzung der Stadt lasse aber zu, auch den Eigentümer zu belangen, entgegnete ein leitender Stadtverwaltungsdirektor, der bei der Verhandlung anwesend war.
Köln: Steuerfahndung ermittelt gegen den Eigentümer
Die angeführten Mietverträge für die Dachgeschosswohnung und ein weiteres Objekt in dem Haus seien fingiert, warf der Stadt-Mitarbeiter dem Wohnungsbesitzer vor. Er entziehe der Stadt wichtigen Wohnraum und schädige die Allgemeinheit. Aufgrund der hohen Mieteinnahmen und nicht gezahlter Kulturförderabgabe ermittelt ebenfalls die Steuerfahndung.
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Richter Christian Sommer attestierte dem Wohnungsbesitzer jedoch keinen Vorsatz, sondern ein fahrlässiges Handeln. Das Bußgeld sei daher zu mindern, auch im Hinblick auf das derzeitige Einkommen. Der 26-Jährige hatte angegeben, aufgrund der Corona-Krise arbeitslos zu sein.
Kölner Richter reduziert Bußgeld der Stadt drastisch
Letztlich setzte der Richter das Knöllchen auf lediglich 3000 Euro fest, woraufhin der Vertreter der Stadt tief durchatmete. Der Beamte geht davon aus, dass die Wohnungen immer noch an Touristen vermietet werden und warnte: „Wir lassen Sie und ihre Familie nicht mehr vom Haken!“
Aufgrund ausufernder Angebote über Internet-Portale wie „Airbnb“ hatte die Stadt Köln vergangenes Jahr eine neue Satzung erlassen, die gewerbliche Vermietungen von Privatwohnungen erschwert. „Zum Wohnen gebaut – Wohnungen sind keine Touristenunterkünfte“ so eine gleichzeitig gestartete Kampagne der Stadt, die noch heute auf Plakaten beworben wird.