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Mäusekot beim MexikanerFilialleiter eines Kölner Restaurants steht vor Gericht

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Amtsgericht Symbolbild

Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Zwei Verantwortliche eines Restaurants mit mexikanischen Spezialitäten in der Innenstadt mussten sich am Montag wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Das Lokal war so offensichtlich mit Mäusekot verunreinigt, dass Kunden die Behörden verständigt hatten, worauf Lebensmittelkontrolleure der Stadt Köln ausgerückt waren.

„Gravierende Verschmutzungen“ in der Küche

Die Hinterlassenschaften von Nagern befanden sich in der Küche des Restaurants, in den Regalen im Lager und an Reinigungsutensilien. Lebensmittel hätten aufgrund der „gravierenden Verschmutzungen“ kontaminiert werden können und seien nicht mehr zum Verzehr geeignet gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Bei Verbrauchern könne das ein Ekelgefühl hervorrufen.

Der angeklagte Franchisenehmer und Geschäftsführer wies in Gerichtssaal 36 jede Verantwortung für die im Juni vergangenen Jahres festgestellten Zustände von sich. Er sei nur sporadisch im Kölner Lokal gewesen, da er noch weitere Standorte betreue. Er habe sich auf den Filialleiter verlassen müssen, den er als engen und eigentlich zuverlässigen Mitarbeiter bezeichnete.

Kölner Filialleiter räumt Versäumnisse ein

Der mitangeklagte Filialleiter nahm dann auch jede Schuld auf sich. „Ich bedaure das sehr, in welchem Zustand sich der Laden befunden hat“, sagte der 26-Jährige, „ich war mental nicht auf der Höhe.“ Er habe sich um seine kranke Mutter kümmern müssen, auch sei es aufgrund der Pandemie allgemein eine schwierige Situation mit erheblichem Umsatzrückgang gewesen.

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Man habe zu der Zeit nur einen Außer-Haus-Verkauf angeboten und mehrere Mitarbeiter verloren. Auch der regelmäßige Einsatz des Schädlingsbekämpfers habe sich reduziert. Das habe dich direkt nach der Kontrolle wieder geändert, mittlerweile sei es im Schichtplan vermerkt, dass das ganze Lokal vor der Öffnung nach Verunreinigungen abgesucht werden müsse.

Weitere Kontrolle ohne Beanstandung

Tatsächlich musste das Restaurant nur am Tag des Besuchs der Lebensmittelkontrolleure schließen. Zuletzt hatten die Prüfer das Lokal vor zwei Monaten aufgesucht und keinerlei Mängel festgestellt. „Also würden Sie sagen, die Message ist angekommen?“, fragte Richter Tim Gebbensleben den städtischen Mitarbeiter. „Ja, auf jeden Fall“, so die Antwort.

Während der Geschäftsführer freigesprochen wurde, sprach der Richter für den Filialleiter als Verantwortlichen in Köln eine Verwarnung aus, eine Geldstrafe bleibt vorbehalten. Verteidiger Tom Louven war der Meinung, man hätte das Verfahren auch gegen Geldauflage ohne Urteil einstellen können. Allerdings versäumte es der Anwalt, diese Möglichkeit vor den Plädoyers anzuregen.