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Kölner Radfahrerin totLkw-Fahrer missachtete einfachste Regeln – Urteil gefallen

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Mai 2020: Die Polizei sichert Spuren an der Unfallstelle.

Köln – Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am Friesenplatz im Mai vergangenen Jahres, bei dem eine Radfahrerin ums Leben gekommen war, wies der Lkw-Fahrer am Dienstag beim Prozess vor dem Amtsgericht jede Schuld von sich. „Ich hatte keine Chance“, sagte der 45-Jährige. Eine Aussage, die ein Verkehrsgutachter direkt zweimal widerlegte. Der Angeklagte habe einfachste Regeln missachtet.

Lkw erfasst Radfahrerin beim Rechtsabbiegen

Ein im Gerichtssaal abgespieltes Überwachungsvideo zeigte das ganze Ausmaß der Tragödie. Der Kraftfahrer war aus einer Baustellenausfahrt gefahren, hatte Warnblinker an und stand zunächst auf zwei Fahrspuren auf dem Hohenzollernring an der Kreuzung zum Friesenplatz an der roten Ampel. Drei Personen auf Fahrrädern hielten versetzt neben dem Lkw, bei Grün fuhren alle los.

Während die ersten beiden Radfahrer zügig starteten und auf den Fahrradweg gelangten, fuhr die kurz darauf verunglückte Radfahrerin parallel zum Lastwagen los, sodass der Fahrer sie beim Rechtsabbiegen nicht mehr sehen konnte. Mit der rechten Seite wurde die 55-Jährige erfasst und unter dem Lkw eingeklemmt, der stoppte. Zu dem Zeitpunkt erlitt sie nur leichte Verletzungen.

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Zeugen mussten Unfall hilflos mit ansehen

Die Frau hätte überlebt. Doch nur Augenblicke später setzte der Kraftfahrer seine Fahrt fort und überrollte den Kopf der Radfahrerin, die sofort tot war. „Beim zweiten Akt des Unfallgeschehens" sei es mehr als tragisch, dass die Frau nicht gerettet werden konnte, sagt Richter Sabine Abendroth. Auch für die hilflosen Zeugen, die vergeblich gerufen und wild gestikuliert hatten, sei es eine fürchterliche Situation gewesen.

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„Das Thema toter Winkel ist Ihnen bewusst?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Ja, klar“, war die Antwort. Er habe viele Schulungen gemacht, sogar speziell auf Fahrradfahrer gemünzt, nachdem er einen Job in der britischen Hauptstadt London angenommen habe. Vor jedem Anfahren würde er in die Spiegel schauen: „Wenn ich eine Chance gehabt hätte, hätte ich dieses Unglück gerne verhindert.“

Kölner Richterin spricht von Sorglosigkeit

Verkehrsgutachter Alexander Wiek pflichtete dem Lkw-Fahrer bei, dass dieser die Radfahrerin beim Anfahren nicht habe sehen können. Doch vorher und auch danach habe der Angeklagte gravierende Fehler begangen. So hätte dieser 17 Sekunden Zeit gehabt, die Anfahrt der Fahrradfahrerin zu beobachten. Und auch danach hätte er bei Unsicherheit mit dem Abbiegen warten müssen.

„Sie hätten den Verkehr beobachten oder länger warten müssen, diese Problematik muss Ihnen als Berufskraftfahrer doppelt und dreifach bekannt sein“, so die Richterin, die von „Sorglosigkeit“ und „blindem Losfahren“ sprach. Während die Staatsanwältin und der Opfer-Vertreter eine Geldstrafe beantragt hatten, setzte die Richterin weitaus härtere sechs Monate Haft auf Bewährung fest. Dazu muss der Lkw-Fahrer eine Geldauflage von 2000 Euro an die Kölner Verkehrswacht zahlen.