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Schwere BrandstiftungKölnerin kommt nicht nach Hause – Ehemann zündet Haus an

Lesezeit 3 Minuten
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Symbolbild

Köln – Mit einer Kurzschlusshandlung hat ein 59 Jahre alter Kölner auf die Nachricht seiner Ehefrau reagiert, dass sie nicht nach Hause kommen, sondern zunächst in ihrem Wohnmobil auf einem Rastplatz übernachten wolle. Der Gatte legte daraufhin im gemeinsamen Haus in Porz Feuer, wofür er sich nun wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung vor dem Amtsgericht verantworten musste.

Köln: Mann zündet Kleider der Ehefrau an

Laut Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft hatte der Porzer mehrere Kleidungsstücke seiner Ehefrau aus dem Kleiderschrank im Schlafzimmer genommen, diese im Bereich der Terrassentür im Wohnzimmer abgelegt, mit Benzin übergossen und angezündet. Das Feuer breitete sich aus, das Erdgeschoss inklusive Küche war danach nicht mehr bewohnbar.

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„Das stimmt in der Form so nicht“, sagte der Angeklagte bei der Gerichtsverhandlung. Er habe die Kleidungsstücke zwar aus dem Schrank genommen, dabei habe es sich aber um die Wintersachen gehandelt, die er für die Sommersaison habe einlagern wollen. Er habe diese dann im Erdgeschoss abgelegt, habe das Haus verlassen und sei in eine Kneipe gegangen.

Kölner streitet Brandstiftung vor Gericht ab

Den Brand habe er nicht herbeigeführt, beteuerte der 59-Jährige. Wahrscheinlich sei ein Benzinkanister umgekippt, den er zum Befüllen eines alten Pflugs für den Garten bereitgestellt hatte. Für einen Funkenflug, der das Feuer entfacht habe, könnten etwa die Nachbarn gesorgt haben, durch Grillen oder das Wegschnippen einer Zigarettenkippe.

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Nach dem Vorfall wurde der Mann, nach eigenem bekunden schwer alkoholabhängig, in die Psychiatrie eingeliefert; dort gestand er einem Arzt die Tat, von der er nun nichts mehr wissen wollte. „Warum macht man das denn, wenn man das nicht war?“, fragte der Richter. „Ich habe nur nach einer Erklärung gesucht“, antwortete der Angeklagte.

Kölner Richter: Zehn Monate Haft auf Bewährung

Da der 59-Jährige dem behandelnden Arzt auch die Freigabe gegeben hatte, das frühere Geständnis an die Polizei zu übermitteln, galt es als Beweismittel. Auch hatte der Mann damit eindeutiges Täterwissen übermittelt.

Der Richter glaubte der vor dem Amtsgericht getätigten Aussage nicht und verhängte gegen den Brandstifter zehn Monate Haft auf Bewährung.