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Täter verurteilt18-Jährige nach Disco-Besuch auf Kölner Ringen vergewaltigt

Lesezeit 3 Minuten
Vergewaltigung Ringe Gericht

Der Angeklagte mit Verteidiger Jan Heeg und Dolmetscher Bahadir Aksungur.

Köln – Mit zwei Freundinnen hatte die junge Auszubildende vergangenen Sommer bis in die Nacht in einer Diskothek auf den Kölner Ringen gefeiert, bis man sich in dem Club aus den Augen verloren hatte. Whatsapp-Nachrichten an ihren Cousin, mit der Bitte sie abzuholen, erreichten diesen nicht, da er schlief.

Köln: Fremder bot an, das Opfer zu begleiten

Als sich dann noch ein Bekannter weigerte, die 18-Jährige nach Hause zu begleiten, nahm sich ein Fremder der verloren vor der Disco stehenden Frau an und gerierte sich als Gentleman – es war der Beginn eines Martyriums. Am Freitag wurde der Mann vor dem Kölner Landgericht wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Vergeblich hatte der 24-jährige Angeklagte in der Tatnacht versucht, in der Diskothek Kontakte zu Frauen zu knüpfen. Es sei an der Sprachbarriere gescheitert, der Beschuldigte sei erst 2015 aus der Türkei nach Deutschland gekommen, erklärte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck bei der Urteilsverkündung. Vor der Disco habe der Mann dann die junge Frau gesehen und sie attraktiv gefunden.

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Köln: Kellner lotst sein Opfer in provisorische Wohnung

Der Kellner habe die Idee entwickelt, sie in seine provisorische Wohnung in einer Bar auf der Keupstraße zu locken. Zunächst hatte der Täter vorgegeben, den gleichen Heimweg zu haben, sodass man sich ein Taxi teilen könnte. Unter dem Vorwand noch eine Jacke aus der Bar holen zu wollen, lotste der Angeklagte die Frau dann nach Mülheim, statt nach Porz.

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In der Wohnung habe der Mann der 18-Jährigen Avancen gemacht und versucht sie zu küssen. Als die Frau die Annäherung zurückwies, sei der Angeklagte wütend geworden. Er stieß sein Opfer zu Boden, schlug ihren Kopf brutal auf den Steinboden und brach so den Willen der Frau. „Mach mit mir, was du willst, aber lass mich danach gehen“, hatte sie geäußert, woraufhin der Täter erwiderte: „Okay, gib mir zehn Minuten.“

Kölner Richter spricht von schwerer Traumatisierung

Es folgten mehrere Handlungen der Vergewaltigung, die Bitte, wenigstens ein Kondom zu benutzen, soll der Täter zurückgewiesen haben. Nach der Tat drohte der Mann noch, ließ sein Opfer aber gehen. Die junge Frau rief ihre Eltern an, ihr Vater holte sie ab und fuhr mit ihr zum Arzt. Es wurde Anzeige erstattet, der Täter schnell festgenommen.

Strafschärfend wertete der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck, dass die Frau Todesängste ausgestanden hat. „Sie dachte, sie sieht ihre Eltern nicht wieder“, so der Richter. Die 18-Jährige sei schwerst traumatisiert und seit vielen Monaten arbeitsunfähig, wahrscheinlich müsse sie ihre Ausbildung abbrechen. Sie leide unter Alpträumen, Schlafstörungen, bekomme Panik in engen Räumen und habe ein großes Misstrauen auch Freunden gegenüber entwickelt. „Sie ist nicht mehr die Alte, sie hat ihr Gottvertrauen verloren“, hatte ihre Mutter geäußert.

Täter hätte ohne Geständnis wohl höhere Strafe bekommen

Positiv rechnete der Richter dem Angeklagten lediglich dessen vollumfängliches Geständnis an. Das habe dazu geführt, dass das Opfer nur relativ kurz im Zeugenstand habe vernommen werden müssen, auch habe sich die junge Frau keinen kritischen Fragen stellen müssen.

Roellenbleck machte keinen Hehl daraus, dass seine Kammer, die auf Sexualstraftaten spezialisiert ist, bei einer strittigen Verhandlungsführung wohl noch zwei Jahre mehr verhängt hätte. Weniger als sieben Jahre Haft hätten es aber nicht werden können, so Roellenbleck: „Dieses Gefühl der Machtlosigkeit, der Todesangst, das wird die Geschädigte fürs Leben zeichnen.“