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Bordell in Kölner CityFreier zieht bei Sex das Kondom ab und landet vor Gericht

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Symbolbild.

Köln – Nach dem Besuch eines Bordells in der Innenstadt wirft die Kölner Staatsanwaltschaft einem Verkäufer (33) einen sexuellen Übergriff vor, da er während des Geschlechtsverkehrs das Kondom abgezogen hatte. Eine Prostituierte hatte sich zunächst an die Hausdame des Etablissements gewandt, danach wurde die Polizei verständigt.

Köln: Prostituiere erstattet Anzeige gegen Freier

Der Mann musste sich nun vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Er hatte die Prostituierte am 28. Mai vergangenen Jahres gegen 12.30 Uhr am Kaiser-Wilhelm-Ring aufgesucht, für eine halbe Stunde soll ein Lohn von 80 Euro für vaginalen Geschlechtsverkehr ausgemacht worden sein.

Es kam zum Sex unter der Dusche, danach sollen die Prostituierte und der Freier ins Bett gewechselt haben. Bei einer Stellung von hinten soll der Angeklagte dann plötzlich ohne Zustimmung der Prostituierten das Kondom abgezogen haben, so die Staatsanwaltschaft.

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Kölner Staatsanwaltschaft spricht von sexuellem Übergriff

Damit sei der Straftatbestand des sexuellen Übergriffs verwirklicht, da ganz klar geschützter Geschlechtsverkehr vereinbart worden sei; so schilderte es die Dame gegenüber der Polizei. Das bestritt der Kunde im Prozess, von einer solchen Absprache habe er keine Kenntnis gehabt.

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Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf Paragraph 177 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Prostituierte soll als Zeugin gehört werden

Angeblich sollen im Bordell auch Hinweise auf eine Kondompflicht an der Wand hängen, was der Kunde nicht mitbekommen haben will. Bei einem nächsten Verhandlungstermin sollen die Prostituierte und die Hausdame aus dem Bordell gehört werden.

Die Geschädigte soll sich in der derzeitigen Corona-Krise nicht in Deutschland aufhalten. Die Richterin vertagte den Prozess daher auf unbestimmte Zeit.