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MillionenbetragGoldbarren-Betrüger sollen ihren Bandenchef reingelegt haben

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Die Angeklagten in Köln sollen ein illegales Geschäft mit Goldbarren betrieben haben.

Köln – Mit einem professionell wirkenden System soll eine Bande hohe Geldsummen aus schweren Straftaten gewaschen und Goldbarren mit Milliardenwert an der Steuer vorbei in die Türkei transferiert haben. Vier mutmaßliche Beteiligte müssen sich seit Montag vor dem Landgericht verantworten. Drei der Angeklagten sollen mit einem fingierten Raub sogar ihren eigenen Auftraggeber betrogen haben.

Von Seniorin erbeutetes Gold gewaschen

In einem Fall sollen sich mutmaßliche Komplizen als Polizeibeamte ausgegeben haben, Ziel war eine vermögende Seniorin aus Bielefeld. Ihre Wertgegenstände müssten vor einem drohenden Einbruch in Sicherheit gebracht werden, logen die Täter der 81-Jährigen im Mai 2019 vor. Das verängstigte Opfer gab daraufhin Münzen und Goldbarren im Wert von 1,1 Millionen an die Trickbetrüger heraus.

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Die Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Das erbeutete Gold der alten Dame soll durch die unbekannt gebliebenen Täter zu Geschäftsräumen an der Keupstraße in Mülheim verbracht und dort übergeben worden sein. Hier hatte eine mutmaßliche Scheinfirma ihren Sitz, bei eine angeklagte Deutsche (53) als Geschäftsführerin gelistet war. Noch vor Ort sei die Goldbeute von einem weiteren Komplizen eingeschmolzen worden.

Juweliere sollen Teil des Systems gewesen sein

Auch in Hürth führte eine Deutsche (60) eine mutmaßliche Strohfirma. Für ein Gehalt von 2000 Euro pro Monat sollen die Frauen Goldausfuhren in die Türkei organisiert und den Schriftverkehr mit dem Zoll geregelt haben. Es sei von den Tätern eine Papierlage geschaffen worden, „um Gold- oder Bargeldtransporte gegenüber Behörden zu legitimieren“, heißt es in der Anklageschrift.

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In das System eingebunden sollen auch mehrere Juweliere gewesen sein, die erbeutetes Bargeld entgegen genommen und im Gegenzug überwiegend Altgold herausgegeben haben sollen. Das wurde laut Anklage wiederum eingeschmolzen und zu Goldbarren verarbeitet. In der Türkei angekommen, soll das Gold an der staatlichen Börse oder an Schmuckhändler verkauft worden sein.

Angeklagte sollen Hintermann betrogen haben

Zur Anwendung kam laut Anklage auch das sogenannte Hawala-Banking. Hierzu wurden Gelder an Strohmänner gegeben, die wiederum an Komplizen eine Freigabe erteilt haben sollen. Dann soll das Geld in der Türkei direkt wieder ausbezahlt worden sein. Das System ist seit Jahrhunderten verbreitet und gilt als kostengünstige Überweisungsmethode. In Deutschland ist es verboten.

Teil der Anklage ist auch, dass der Hauptangeklagte seinen Auftraggeber betrogen haben soll. So sei ein Mitarbeiter in den Räumen der Strohfirma in Hürth ausgeraubt worden. Zum Schein sei dieser laut Staatsanwaltschaft an einen Stuhl gefesselt worden. 1,3 Millionen Euro sollen die Angeklagten für sich behalten haben. Zum Prozessauftakt wurde ein nicht öffentliches Rechtsgespräch geführt.